Zweibrücken Brauereigelände: Bebauungsplan muss noch mal neu beschlossen werden
Der Bebauungsplan für das ehemalige Brauereigelände an der Hofenfelsstraße soll erneut verändert und dann neu beschlossen werden. Der Stadtratsbeschluss vom Mai vergangenen Jahres ist laut Stadtverwaltung aufgehoben, weil sich im bereits überarbeiteten Plan weitere Fehler fanden: Im laufenden zweiten Normenkontrollverfahren wurde beim erneuten Prüfen der Unterlagen festgestellt, dass die Höhen zweier Schallschutzwände bei der Übertragung aus dem Schallschutzgutachten in die Festsetzungen vertauscht wurden. Außerdem soll der Plan konkreter werden, was die Einfahrtsbereiche in die Kreuzbergstraße angeht. Die Änderungen sollen eingearbeitet und der Bebauungsplan anschließend noch mal ausgelegt und beschlossen werden. Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt soll dazu in seiner Sitzung am Dienstag ab 17.30 Uhr im Ratssaal grünes Licht geben. Den ersten Bebauungsplan „Quartier Altes Brauereigelände“ hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz 2021 kassiert, wegen nicht korrekt ausgewiesener Baugebietstypen. Auch gegen die zweite Fassung gingen Anwohner mit einer Normenkontrollklage vor, die sie im Wesentlichen damit begründeten, dass die überarbeitete Planung die Verkehrssituation und den daraus resultierenden Lärm nicht bewältige. Über die zweite Normenkontrollklage entscheidet das OVG am 29. November.