Zweibrücken
Stalking-Prozess: Gefährlich oder nicht? Expertinnen sind uneins
Ein Feuerwehrmann aus Zweibrücken soll einer Polizistin monatelang nachgestellt haben. Zudem soll er mehrfach damit gedroht haben, sie zu töten. Bei der Verhandlung am Mittwoch vor dem Landgericht äußerten sich dazu zwei Expertinnen. Als ungefährlich erachtete ihn seine Therapeutin. Der Mann hatte sie Anfang Januar 2024 aufgesucht. An Weihnachten 2023 war er bei der Polizistin auf der Dienststelle und wurde dabei erwischt, wie er das Gespräch mit ihr aufzeichnete. Er habe ihr die ganze Vorgeschichte mit der Polizistin erzählt, sagte die Therapeutin. „Ich hatte nie den Eindruck, dass er etwas Böses vorhat“, betonte die Allgemeinmedizinerin, die als Teilgebiet auch Psychotherapie hat.
Sie habe seither jede Woche mit ihm gesprochen.
Mutter und Bruder wollen sich umbringen
Der Angeklagte habe immer wieder betont, dass er der Polizistin nichts tun werde. Mitte vergangenen Jahres habe sich der Angeklagte vier Wochen in einer Klinik in Füssen befunden, von November 2024 bis Anfang Februar in der Psychiatrie in Homburg – mit einer fünftägigen Unterbrechung für einen Skiurlaub. „Ich hatte immer den Eindruck, dass er Hilfe haben will“, betonte die Therapeutin. Er habe ihr erzählt, dass sein Bruder und seine Mutter Suizidversuche begangen hätten, als er 13 Jahre alt war. Beim zweiten Suizidversuch seiner Mutter sei er im Alter von 18 Jahren dabei gewesen, als sie sich aus dem Fenster stürzen wollte und sein Vater sie festhielt.
Der Angeklagte sei ein naiver, gutgläubiger Mensch und ein Spätzünder in Bezug auf Frauen. „Mit 23 Jahren hatte er den ersten Kontakt zu einer Frau. Eine feste intime Beziehung hatte er nie.“ Sie habe „einen lieben Menschen“ erlebt, der kein einfaches Leben gehabt habe.
„Eine Gefahr bestand nie“
Darauf angesprochen, dass der Feuerwehrmann nach dem Gespräch Ende 2023, weitere Tötungsfantasien an Vater und Bekannte schrieb und sich im Internet ausgiebig über Totschlag, Mord und die Strafen dafür informiert hatte, war sie überrascht: „Das hat er mir nicht gesagt.“
Dennoch blieb sie bei ihrer Einschätzung des Angeklagten und schlug vor, dass er noch einmal in die Psychiatrie in Homburg gehen solle – auf eine offene Station. Sie sehe keine Gefahr, dass er der Polizistin oder jemand anderem etwas antut. Laut ihrer Diagnose leidet der Angeklagte lediglich unter Depression. „Eine Gefahr für die Allgemeinheit bestand nie.“
Gleich mehrere Persönlichkeitsstörungen
Zu einer völlig anderen Einschätzung kam die Sachverständige. Die Fachärztin für Psychiatrie hat sich – anders als die Allgemeinmedizinerin – nicht nur mit dem Feuerwehrmann unterhalten. Sie war an jedem Verhandlungstermin dabei, hat alle Beweismittel gesehen, alle Zeugen gehört. Aufgrund der im Prozess gesichteten Bilder, Videos und auch der Waffen, die sich der Feuerwehrmann beschafft hat und habe besorgen wollen, sah sie sehr wohl die Gefahr, dass er Gewaltstraftaten begeht. Vehement widersprach sie der Diagnose „Depressive Episode“ der Hausärztin.
Die Sachverständige bescheinigte dem Feuerwehrmann eine Persönlichkeitsstörung. Diese hatte auch ein Arzt am Pirmasenser Krankenhaus diagnostiziert, nachdem der Feuerwehrmann dort zweimal wegen Suizidgedanken eingeliefert wurde. Die Einschätzung der Sachverständigen geht noch weiter: Der Angeklagte zeige Anzeichen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung und einer narzisstischen. Sein Schwanken zwischen Idealisierung und Entwertung der Polizistin weise auf Borderline hin. Zudem habe er zwanghafte Züge und Züge psychischer Abhängigkeit.
Selbstmordversuch endet, sobald es wehtut
Zudem stand die Frage im Raum, ob die Suizidgedanken des Angeklagten ernst gemeint waren oder nur ein „strategisches Druckmittel“. Zweimal war er deshalb in der Klinik in Pirmasens. Einmal nur für ein paar Stunden, das andere Mal wurde er nach einer Nacht wieder entlassen. Diese kurze Aufenthaltsdauer spricht laut Sachverständiger nicht dafür, dass ernsthafte Selbstmordabsichten vorgelegen haben. Auch im Gefängnis soll der Angeklagte einen Suizidversuch unternommen haben. „Er hörte wohl auf, als es wehtat. Jemand, der sich umbringen möchte, hört nicht auf, wenn es wehtut“, erläuterte die Sachverständige.
Der Therapievorschlag der Hausärztin sei „absolut unzureichend“, machte die Sachverständige deutlich. Dann bestünde Gefahr für die Polizistin, für ihre Angehörigen sowie alle, die an dem Prozess beteiligt waren. Zudem könnte der Angeklagte auch von der Polizistin ablassen und sich ein Nachfolgeopfer suchen, eine Frau, die er dann genauso stalkt. Ihr Therapievorschlag: „Maßregelvollzug.“ Das meint die Unterbringung geschlossenen Psychiatrie.
Staatsanwältin fordert Psychiatrie und Haft
Diesem Vorschlag schloss sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer an. Sie forderte: „Drei Jahre Freiheitsstrafe und darüber hinaus soll die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden“. Das bedeutet konkret: Der Feuerwehrmann soll zuerst in einer spezialisierten Klinik untergebracht werden, bis die Ärzte denken, dass er psychisch wieder gesund ist. Das kann laut Sachverständiger etwa sechs Jahre dauern. Anschließend wird entschieden, ob er die Freiheitsstrafe dann noch absitzen muss.
Der Prozess wird am Mittwoch, 1. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann werden die Plädoyers der Nebenklage – der Anwältin der Polizistin – und der Verteidigerin zu hören sein.