Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Stalking-Prozess: Angeklagter googelt, wie man Menschen tötet

Der Feuerwehrmann hat auf seinem Handy Bilder von der Polizistin, die er manipuliert hat.
Der Feuerwehrmann hat auf seinem Handy Bilder von der Polizistin, die er manipuliert hat.

Ein Feuerwehrmann soll eine Polizistin gestalkt haben. Videos, Bilder, Chat- und Suchverläufe geben schockierende Einblicke.

Monatelang soll ein Zweibrücker Feuerwehrmann einer Polizistin nachgestellt haben. Monatelang hat sie sich geweigert, sich mit ihm zu treffen, hat sich geweigert, einen Geschenkgutschein anzunehmen und ihn schließlich auf den sozialen Medien blockiert. Der Mann soll als Reaktion darauf damit gedroht haben, sie zu töten. Zuletzt hatte der Feuerwehrmann sie auf ihrer Polizeiwache aufgesucht, um mit ihr zu sprechen. Dieses Gespräch hat er mit dem Handy aufgenommen. Die Polizistin bemerkte das.

Bei der Verhandlung am Montag am Landgericht saß als Zeuge ein Polizist der Inspektion Kaiserslautern vor Richter Christian Orth. Der Beamte hatte einen dicken Stapel Papiere vor sich. Seinen Bericht, in dem er sämtliche Daten ausgewertet hatte, die sich auf mehreren Smartphones des Angeklagten befanden. Rund 2500 Seiten hat er zusammengetragen: „388.000 Bilder und 35.000 Videos wurden gesichtet“, sagte der Beamte. Darunter seien Hunderte Bilder der Geschädigten. Bilder, die der Feuerwehrmann „augenscheinlich manipuliert“ und zum Teil auch seinem Vater geschickt habe.

Die Fotos der Polizistin stammten aus ihren Profilen in den sozialen Medien. Der Feuerwehrmann habe sie so manipuliert, dass sie die Geschädigte nackt oder in Dessous zeigten. Manche Fotos zeigten die Geschädigte zusammen mit ihrer Schwester. Diese hatte der Angeklagte vom Instagram-Profil der Schwester heruntergeladen.

Chats mit Prostituierten

Chat-Verläufe zwischen dem Angeklagten und seinem Vater oder mit einem Bekannten sowie mehrere Chats mit Prostituierten wurden auf den beiden Bildschirmen im Gerichtssaal angezeigt. In den Chats mit den Prostituierten äußerte er laut Polizist seine Sex-Wünsche. „Er wollte sich für mehrere Stunden einsperren lassen, ohne dass jemand nach ihm sieht. Er wollte wie ein Hund gehalten werden.“ In den Chats mit seinem Vater schreibt der Angeklagte, dass er die Polizistin töten möchte. „Die gehört mir, sonst niemandem“ ist in den Verläufen zu lesen. In einem Videochat mit einer Wahrsagerin fragt er sie, ob sich die Polizisten in ihn verlieben wird. Ob er Kinder mit ihr haben wird.

An seinen Vater schickte er ein Bild der Polizistin mit ihrem Hund. „Zwei Kopfschüsse und gut wäre es. Mehr hat sie nicht verdient“ schrieb der Angeklagte darunter. „Es läuft darauf hinaus, dass ich sie töten werde. Mit 40 wäre ich wieder auf freiem Fuß. 15 Jahre maximal“, ist ein einer Nachricht des Angeklagten an seinen Vater zu lesen.

Angeklagter googelt Totschlag und Mord

Darüber hatte sich der Angeklagte zuvor im Internet informiert, wie seine Suchverläufe belegten: „Schuldunfähigkeit wegen psychischer Störung“, „Mord Verjährung“, „Was ist Totschlag und wie hoch ist die Strafe dafür?“ waren laut dem Polizisten einige Google-Suchanfragen des Angeklagten. „Mord ohne Leiche Nachweis. Wie tötet man am besten einen Menschen? Welches Messer eignet sich am besten dafür?“, zitiert er weitere Suchanfragen des Angeklagten. Auf einem Handy wurden Bilder von zwei Klappmessern gefunden, die laut Polizist auf dem Schreibtisch des Feuerwehrmanns lagen.

Schließlich wurde die Audio-Datei im Gerichtssaal abgespielt, in der der Angeklagte sein letztes Gespräch mit der Polizistin auf der Polizeiwache heimlich aufgezeichnet hat. Eineinhalb Stunden lang versucht die Frau, ihm klarzumachen, dass zwischen ihnen nie etwas laufen wird. „Ich habe dir von Anfang an gesagt, das wird nix Romantisches zwischen uns.“ Sie sagt klipp und klar, dass sie sich mit ihm nicht treffen wird, um ihm keine Hoffnungen zu machen. „Wenn ich mit dir spazieren gehe, wird es für dich noch schlimmer.“ Doch er bettelt weiter um ein Treffen. Fleht sie an, seine Blockierung in sozialen Medien aufzuheben. Sie bleibt bei ihrer Position. Unmissverständlich. Das Gespräch dreht sich im Kreis. Er kenne sie doch gar nicht richtig. Er liebe nur seine Vorstellung von ihr, argumentiert die Polizistin.

Immer wieder rät sie ihm eindrücklich, sich psychologische Hilfe zu holen. Gegen Ende des Gesprächs wird sie misstrauisch. Will sein Handy sehen, weil sie vermutet, dass er das Gespräch aufgezeichnet hat. Er weigert sich, ihr das Handy zu geben. Man hört, dass es wohl zu einem Gerangel gekommen ist. Sie scheint das Handy bekommen zu haben. Die Aufnahme endet mit einem Satz von ihr: „Jetzt ist Schluss.“

Die Verhandlung wird am Mittwochmorgen fortgesetzt.

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