Zweibrücken
Stadt prüft Glasverbot in der Innenstadt
Dirk Schneider nahm den Antrag der CDU gleich aufs Korn: Wie viele Leute wohl nachts ihre Tasse mit in die Stadt nehmen, frage er sich. Wie viele mit Krügen in der Dunkelheit anzutreffen sind. Wie viele Porzellan- und Keramikbehälter dabei haben. Denn all das könnte verboten werden, wenn der Antrag der CDU umgesetzt wird: „Das Mitführen von Glas-, Keramik- und Porzellanbehältern wie zum Beispiel Flaschen, Gläsern, Tassen oder Krügen ist täglich im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr für den kompletten Innenstadtbereich Zweibrückens untersagt“. So könnte das Verbot lauten, schreibt die CDU in ihrem Vorschlag.
Ob ein solches Glasverbot viel nutzen würde, das wird die Stadt nun prüfen. Der Stadtrat nahm den CDU-Antrag Anfang März einstimmig an, allerdings bei elf Enthaltungen von SPD, Grünen und von Dirk Scheider, dem Sprecher der Fraktion Bürgernah, der fand: „Ich seh’ da keine große Gefahr.“ Wobei er einräumte, dass er durchaus Scherben herumliegen sehe, aber nicht nur in der Innenstadt: „Ich seh’ Flaschen zerdeppert an der Rennwiese, in Ixheim oben, in der Fasanerie ...“
Scherben auf Spielplätzen
Dass Glasscherben durchaus eine Gefahr darstellten, hatte Verena Ecker (CDU) zuvor erläutert. Als Beispiel nannte sie Scherben an den Fontänen auf dem Alexanderplatz und auf dem Spielplatz am Kleinen Exe, außerdem Streitereien, bei denen den Opfern teilweise schwere Stichverletzungen zugefügt wurden. Ein Glasverbot schaffe die Möglichkeit, Verstöße zu ahnden und solche Fälle zu verhindern. Dabei soll der Bereich um Gaststätten ausgeschlossen sein.
Dass Scherben auf Spielplätzen „eine große Gefahr für Kinder“ sind, räumte auch SPD-Sprecher Stéphane Moulin ein. Allerdings sei es ja jetzt schon verboten, auf dem Kleinen Exe Glasflaschen dabei zu haben. Körperverletzung sei verboten, „egal wann und wo“. Schon jetzt sei es verboten, sich in der Stadt niederzulassen, Alkohol zu trinken und die Flaschen liegen zu lassen. Außerdem werde die Zweibrücker Gefahrenabwehrverordnung zur Jahresmitte sowieso neu gefasst, und er habe den Eindruck, der CDU gehe es darum, vorher noch öffentlichkeitswirksam etwas zu fordern.
SPD sieht Probleme bei Umsetzung
Zudem sah Moulin Probleme bei der Umsetzung: Wie andere Redner in der Stadtratssitzung verwies er darauf, dass zu klären sei, was mit der Innenstadt gemeint ist. Und dass nach dem Vorschlag der CDU jemand, der vor 6 Uhr mit einer Mineralwasserflasche auf die Arbeit geht, gegen die Regeln verstoße. Schließlich sei auch die Frage, wie all das überhaupt kontrolliert werden soll.
Diese Frage stellte auch Norbert Pohlmann (Grüne). Glasscherben seien „durchaus ein großes Ärgernis“, aber „ob sich das so überwachen lässt, sei dahingestellt“. Er fragte sich zudem, was bei Veranstaltungen sei. Ein Punkt, den auch Harald Benoit (AfD) ansprach, der das Stadtfest als Beispiel nannte: „Wenn Sie da ab 22 Uhr den Laden dicht machen mit Glas, dann können Sie das Stadtfest in die Tonne schießen.“ Für Veranstaltungen will die CDU allerdings eine Ausnahme.
FDP: „Wirksames Mittel“
Ulrich Schüler (FDP) erinnerte ebenfalls an den Kunden, der im Netto eine Flasche Wasser kauft und dann auf den Bus wartet – was allerdings nach 22 Uhr kaum der Fall sein dürfte, weil der Netto-Markt um 21 Uhr schließt und so spät keine Busse mehr fahren. Er sah in einem Glasverbot aber „ein wirksames Mittel zur rechtzeitigen Gefahrenabwehr“.
Ob es das tatsächlich ist, wird die Stadt nun prüfen. Danach werden sich der Stadtrat oder ein Ausschuss die Ergebnisse ansehen und die Erkenntnisse in die neue Gefahrenabwehrverordnung einfließen lassen.