Zweibrücken Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt gegen Impfpassfälscher

Einige Impfverweigerer besorgen sich gefälschte Nachweise. Das ruft die Staatsanwaltschaft auf den Plan.
Einige Impfverweigerer besorgen sich gefälschte Nachweise. Das ruft die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Fälschung statt Impfung. Die Fälle gefälschter Impfnachweise nehmen zu – auch im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt gibt der RHEINPFALZ einen Einblick in die Ermittlungen.

Wer sich gegen eine Corona-Schutzimpfung entscheidet, aber trotzdem die damit einhergehenden Privilegien für sich beanspruchen möchte, greift auf Fälschungen zurück und macht sich strafbar. Laut Angaben des Landeskriminalamts laufen in Rheinland-Pfalz aktuell rund 1000 Ermittlungsverfahren gegen Impfpassfälscher. Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt, entfallen etwa 35 davon auf den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, der neben der Rosenstadt auch Pirmasens, den Landkreis Südwestpfalz sowie Landstuhl und Umgebung umfasst. Fälle von Impfpassfälschungen werden nicht gesondert statistisch erfasst. „Ich kann daher nur Schätzungen vornehmen“, schränkt Weingardt ein.

„Teilweise befinden sich die Verfahren noch in der polizeilichen Sachbearbeitung“, berichtet die Leitende Oberstaatsanwältin. In einigen Fällen seien bereits Anträge gestellt worden, um Strafbefehle wegen Urkundenfälschung gegen die Verdächtigen zu erlassen. Daneben habe es einzelne Abgaben an örtlich zuständige Staatsanwaltschaften gegeben, wenn die Beschuldigten nicht im hiesigen Zuständigkeitsbereich wohnen. Dabei habe es sich hauptsächlich um den Vorwurf der Fälschung und des Gebrauchs von gefälschten Impfpässen – dazu zählt auch die Vorlage zum Erhalt eines digitalen Impfzertifikats – gehandelt, wie Weingardt erklärt.

Empfindliche Strafen

Rechtskräftige Verurteilungen hat es laut Weingardt bei diesem Tatbestand bisher nicht gegeben. Auf diejenigen, denen eine Fälschung vor Gericht nachgewiesen werden kann, warten empfindliche Strafen. Erst im vergangenen November wurde gesetzlich nachgebessert, um Fälscher härter bestrafen zu können. Nun drohen Geldstrafen, die zwar nicht genau definiert werden, aber mehrere Tausend Euro betragen können, oder bis zu zwei Jahre Gefängnis – in besonders schweren Fällen sind sogar bis zu fünf Jahre möglich.

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