Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Staatsanwaltschaft: Kein Mord-Auftrag, keine Schusswaffe

Die Polizei nahm den Vermieter fest, durchsuchte das Haus nach Waffen und sonstigen Beweismitteln, fand jedoch nichts.
Die Polizei nahm den Vermieter fest, durchsuchte das Haus nach Waffen und sonstigen Beweismitteln, fand jedoch nichts.

Mangels Tatnachweis wurde das Verfahren gegen einen Mann aus Rimschweiler eingestellt, der im März angezeigt worden war, weil er angeblich seine Tochter umbringen lassen wollte und eine Schusswaffe im Haus hatte. Der Beschuldigte hatte die Tat von Anfang an bestritten. „Die Angaben des Anzeigers konnten nicht bestätigt werden“, teilte nun die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mit. Für die Staatsanwaltschaft stehe fest, dass private Streitigkeiten die Anzeige ausgelöst hatten. Anzeige erstattet hatte der Mieter des Mannes, der ihm an diesem Tag gekündigt hatte. Daraufhin wandte sich der Mieter an die Polizei und teilte mit, sein Vermieter habe ihm erzählt, er habe einen unbekannten Dritten beauftragt, seine eigene in einer Jugendeinrichtung wohnende Tochter umzubringen. Überdies besitze der Vermieter eine Schusswaffe. Die Polizei nahm den Vermieter fest, durchsuchte das Haus nach Waffen und sonstigen Beweismitteln, fand jedoch nichts. Beschlagnahmte Datenträger wurden inzwischen ausgewertet, doch „Anhaltspunkte für eine wie von dem Mieter mitgeteilte Beauftragung konnten – wie auch durch die übrigen Ermittlungen – nicht erlangt werden“, so Weingardt.

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