Zweibrücken Sozialbetrug bestraft: 2000 Euro Strafe für zu Unrecht kassiertes Arbeitslosengeld
Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten vor dem Zweibrücker Amtsgericht vor, dem Jobcenter nicht mitgeteilt zu haben, dass sie am 9. Mai vergangenen Jahres einen Job angenommen hatte. Sie habe daher bis Ende des Monats 745,88 Euro zu Unrecht erhalten. Wegen dieses Vergehens hatte sie einen Strafbefehl erhalten, in dem sie aufgefordert wurde, 60 Tagessätze zu je 60 Euro zu zahlen. Dagegen hatte die Frau im Oktober Widerspruch eingelegt.
Den Tatvorwurf räumte die Angeklagte, die in Zweibrücken einen neuen Job gefunden hat, gleich zu Beginn der Verhandlung ein. Sie habe dem Jobcenter ein paar Tage zu spät telefonisch gemeldet, dass sie am 10. Mai – einem Samstag – eine neue Arbeitsstelle angetreten hatte. Nachdem Strafrichter Matthias Heinzelmann ihr vorhielt, dass sie wegen eines ähnlichen Delikts im September 2023 schon einen Strafbefehl erhalten hätte, beschränkte sie nach Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt den Einspruch auf die Rechtsfolgen.
Im Jahr 2023 hatte sie 310 Euro an Sozialleistungen zu Unrecht erhalten, weil sie es versäumt hatte, der zuständigen Stelle mitzuteilen, dass sie eine Arbeitsstelle angenommen hatte. Damals musste sie als Strafe 20 Tagessätze à 15 Euro zahlen.
Richter übernimmt gefordertes Strafmaß
Wegen dieser Vorstrafe und des neuerlichen Betrugs forderte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer nun eine am Einkommen orientierte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 50 Euro. Verteidiger Michael Conrad bat darum, die Strafe etwas zu reduzieren, da seine Mandantin bei 1600 Euro Nettoeinkommen noch monatlich 500 Euro Schulden abbezahle und eine neue Wohnung suche.
Die Wohnkosten seien nicht zu berücksichtigen, betonte Richter Heinzelmann, der das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß übernahm: 2000 Euro Geldstrafe. Die Angeklagte sei einschlägig vorbestraft, habe aber Reue gezeigt und auch das zu Unrecht erhaltene Geld zurückgezahlt. „Es tut mir leid, dass das passiert ist“, erklärte die junge Frau in ihrem Schlusswort. „Ich werde in Zukunft besser aufpassen.“