Zweibrücken So wird der Gang aufs Zweibrücker Rathaus überflüssig

Oberbürgermeister Marold Wosnitza nutzt die Zweibrücken-App. Daneben sitzt der städtische Digitalisierungsbeauftragte Jeremias K
Oberbürgermeister Marold Wosnitza nutzt die Zweibrücken-App. Daneben sitzt der städtische Digitalisierungsbeauftragte Jeremias Krebs.

Über die Internetseite der Stadt Zweibrücken lassen sich jetzt rund 200 weitere Behördenleistungen von zuhause aus wahrnehmen. Man muss nicht mehr aufs Rathaus, um eine Geburtsurkunde zu beantragen.

Das Auto an- oder abmelden, Wohn- oder Elterngeld beantragen, nach einem Unterhaltsvorschuss nachsuchen oder die Wohnadresse im Reisepass ändern: Solche Verwaltungsakte lassen sich in Zweibrücken ab sofort auch online erledigen. Oberbürgermeister Marold Wosnitza erinnert an das Online-Zugangsgesetz, das den Bund, die Länder und Kommunen dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. „Insgesamt werden es etwa 570 Leistungen sein, die wir online zugänglich machen müssen. Die Stadt wird jeweils schrittweise darüber informieren, wenn wieder mal ein weiterer Schwung Dienstleistungen freigeschaltet ist.“ Empfehlenswert sei, auf zweibruecken.de öfters mal nachzuschauen, ob es neue Angebote gibt.

Auch über die Mein-Zweibrücken-App, die die Stadt voriges Jahr zusammen mit UBZ und Stadtwerken entwickelt hat, sind die Online-Dienstleistungen abrufbar. „Über die App findet man den Zugang sogar noch schneller und unkomplizierter“, findet Wosnitza. „Aktuell lassen sich dort auch die Briefwahlunterlagen beantragen.“

Videos vom Offenen Kanal

Ohnehin werde die städtische App, die es inzwischen auf 4000 Nutzer bringe, ständig weiterentwickelt. Zuletzt sei die Stadt eine Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal (OK) eingegangen, der einige seiner Filmbeiträge zu Zweibrücker Themen mithilfe der kommunalen App an die Öffentlichkeit weitergibt.

Aber wie wird hinter den Kulissen der Stadtverwaltung mit dem Online-Dienstleistungsangebot umgegangen? „Beantragt ein Bürger daheim auf der Couch zum Beispiel eine Geburtsurkunde, poppt beim zuständigen Mitarbeiter eine Art Push-Nachricht auf dem Rechner auf. So wird ihm signalisiert, dass ein neue Antrag zum Bearbeiten eingegangen ist“, erklärt der Oberbürgermeister.

Für manches muss man auch in Zukunft persönlich vorsprechen

Selber ausdrucken könne sich der Antragsteller seine Geburtsurkunde aber nicht. „Wie der Name sagt, handelt es sich dabei ja um eine Urkunde“, sagt Wosnitza. „Da müssen ein Dienstsiegel und eine amtliche Unterschrift drauf. Dem Bürger wird die Urkunde deshalb mit der Post zugestellt.“ Für bestimmte Leistungen – etwa wenn es um einen Jagdschein oder ums Waffenwesen geht – werde der Antragsteller aus nachvollziehbaren Gründen aber auch in Zukunft persönlich im Rathaus vorsprechen müssen.

Wird bei der Stadt online eine gebührenpflichtige Leistung beantragt, kann die fällige Rechnung meist ebenfalls von daheim aus beglichen werden, erläutert der städtische Digitalisierungsbeauftragte Jeremias Krebs. „Das passiert dann per Kreditkarte oder über Paypal.“

Wann auch die letzten der rund 570 zugesagten behördlichen Dienstleistungen wirklich online verfügbar sein werden, kann Jeremias Krebs noch nicht sagen. „Viele dieser Angebote sind ja auch Leistungen, die das Land oder der Bund bereitstellt. Darauf haben wir als Stadt keinen Einfluss.“

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