Zweibrücken
Rotes Kreuz zeigt ehemaligen Geschäftsführer an
Allzu friedlich ging die Trennung zwischen dem Rotkreuz-Kreisverband und seinem Geschäftsführer Mario Sauder im Sommer offenbar nicht über die Bühne. Am 7. Juni hatte der Geschäftsführer die Kündigung zum Jahresende eingereicht, sprach damals wie heute von persönlichen Differenzen. 15 Jahre lang hatte er die Geschicke des 130 Mitarbeiter zählenden Kreisverbands geleitet. Etwa zwei Wochen später tat es ihm sein früherer Arbeitgeber gleich und sprach eine fristlose Kündigung aus. Das bestätigten beide Parteien gegenüber der RHEINPFALZ.
Landesarbeitsgericht in Mainz entscheidet
„Es gibt Unstimmigkeiten über finanzielle Angelegenheiten, die unter Umständen auch strafrechtliche Relevanz haben könnten“, sagt Klaus Fuhrmann aus Käshofen. Der Präsident des DRK-Kreisverbands Südwestpfalz sei im Juni von der Kündigung des früheren Geschäftsführers überrascht gewesen, spricht von einem vernünftigen Verhältnis, auch wenn es während der 15-jährigen Zusammenarbeit bei einzelnen Themen auch mal verschiedene Meinungen gab. Nach dem Ausscheiden der langjährigen Führungskraft habe man sich einen Überblick über den Stand der Projekte und der Finanzen verschafft – „wir wollten den Status quo erfassen“, so Fuhrmann. Unabhängig davon habe es zusätzlich eine externe Revision gegeben. „Anhand der Ergebnisse ist der Kreisverband dazu veranlasst worden, eine fristlose Kündigung auszusprechen“, so Fuhrmann weiter, der von einem einstimmigen Beschluss des Präsidiums spricht.
Der frühere Geschäftsführer sieht dies anders: „Da die Begründung der Kündigung für mich nicht nachvollziehbar war beziehungsweise nicht den Tatsachen entsprach, habe ich rechtliche Schritte gegen die Kündigung eingeleitet“, schildert er gegenüber dieser Zeitung. Er wandte sich ans Arbeitsgericht in Pirmasens. Laut Fuhrmann hat das Gericht mitgeteilt, nicht zuständig zu sein, weil der ehemalige Geschäftsführer als Organ des Vereins kein Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sei. Mittlerweile liegt der Fall beim Landesarbeitsgericht in Mainz, wie eine Sprecherin auf Anfrage erläuterte. Wann entschieden wird, wer letztlich für den Fall zuständig ist, ist unklar. „Mit einer Entscheidung durch das Gericht rechne ich nicht mehr in diesem Jahr“, so die frühere Führungskraft. Das Ende ist also offen.
Ermittlungsverfahren ruht
Auch die Zweibrücker Staatsanwaltschaft wird gespannt auf das Urteil schauen. Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt bestätigte Informationen dieser Zeitung, dass den Ermittlern eine Strafanzeige des DRK-Kreisverbands Südwestpfalz gegen den früheren Geschäftsführer vorliegt. Der Vorwurf: Untreue. Die frühere Führungskraft soll „zu Unrecht die Auszahlung von Überstunden und die Umschreibung eines Telefonanschlusses veranlasst und sich damit Vermögensvorteile verschafft“ haben, teilte Weingardt mit. Um welche Beträge es bei den Anschuldigungen geht, wollte DRK-Präsident Fuhrmann nicht sagen. Die Staatsanwaltschaft hat Weingardt zufolge allerdings keine Ermittlungen aufgenommen und das Verfahren vorläufig eingestellt. Zunächst seien „zivilrechtliche Vorfragen“ zu klären. Deshalb überrascht es nicht, dass der ehemalige Geschäftsführer nach eigener Aussage durch die RHEINPFALZ von der Strafanzeige erfuhr. „Mir erschließt sich auch nicht, was diese rechtfertigen könnte.“ Die gegen ihn in der Strafanzeige des DRK-Landesverbandes Südwestpfalz gegen ihn erhobenen Vorwürfe weist er entschieden zurück.