Zweibrücken
Rechtsstreit um die Truppacherhöhe: Es bewegt sich was
Seit fast fünf Jahren bemüht sich der Zef, die Verfügungsgewalt über das günstig an der Autobahn 8, gegenüber den Gewerbegebieten am Flugplatz und Funkturm auf Contwiger Gemarkung, gelegene Brachland wiederzuerlangen. Auf unterschiedlichen Wegen. Gütlich, im Dialog mit Projektentwickler André Kleinpoppen; und streitig, über den Klageweg. Vor zwei Jahren gab es ein Gerichtsurteil im Sinne des Zef. Das war aber nicht das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung. Jetzt scheint Bewegung in der Sache. Landrätin Susanne Ganster bestätigt aktuelle Gespräche mit Projektentwickler André Kleinpoppen über eine außergerichtliche Einigung. „Zwischen den Parteien haben erste Gespräche für eine mögliche gütliche Beilegung des Berufungsverfahrens stattgefunden“, erklärt Ganster über einen Sprecher auf RHEINPFALZ-Anfrage. Die Landrätin ist amtierende Vorsteherin des interkommunalen Zweckverbandes, verhandelt in der Sache mit dem Solinger Projektentwickler. Da die Gespräche laufen, könne sie derzeit keine konkreten Inhalte herausgeben, so Ganster. Kleinpoppen beantwortete eine Anfrage der RHEINPFALZ nicht. Auf seiner Firmenpräsenz im Internet wirbt er weiterhin mit seinem Projekt eines „Einrichtungshauses Zweibrücken – Steinhauser Straße“.
Rückabwicklung seit 2019 Beschlusslage
Zum Hintergrund: Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Zweibrücken hatte im Oktober 2022, also vor rund eineinhalb Jahren, der Firma Kleinpoppens de facto das Recht, 60.000 Quadratmeter des Zef-Teilgebietes Truppacherhöhe Höhe exklusiv zu vermarkten, entzogen; die entscheidende Auflassungsvormerkung im Grundbuch sei zu löschen, urteilte das Gericht. 2016 hatte die Zef-Versammlung Verträge mit Kleinpoppen geschlossen. Der Zef besteht aus der Stadt Zweibrücken, den Gemeinden Contwig, Althornbach und Mauschbach, darüber hinaus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und dem Landkreis Südwestpfalz. Die Annahme damals: Der Projektentwickler schafft es, eine Ausnahmegenehmigung zum Landesentwicklungsprogramm zu erwirken, nachzuweisen, dass ein von ihm geplantes knapp 40.000 Quadratmeter großes Einrichtungshaus auf der „grünen Wiese“ sich verträglich in die Handelslandschaft der Region einfügt. Dem machte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) aber einen Strich durch die Rechnung. Ein solches Vorhaben widerstrebe der Landesplanung, habe keine Chance auf eine Genehmigung.
OLG: Kein Verhandlungstermin angesetzt
Die Zef-Versammlung beschloss 2019 aufgrund der Ansage der SGD, die Vereinbarungen mit Kleinpoppen zu lösen. „Wir waren jederzeit offen für eine außergerichtliche Lösung. Sie kam leider nicht zustande, sodass wir die Klage einreichten“, erinnert Landrätin Ganster an das Vorgehen. Das Landgericht ließ in seinem Urteil vom Oktober 2022 eine Berufung zu. Und genau darauf berief sich Kleinpoppen, ging im November 2022 fristgerecht in Berufung beim Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG). Der dort zuständige 6. Senat verhandelte aber im ganzen Jahr 2023 nicht und hat auch für 2024 bislang keinen Termin angesetzt. Ein Sprecher des OLG erklärte dieser Tage: „Es ist derzeit kein Termin anberaumt. Hintergrund ist, dass der zuständige Senat seit geraumer Zeit überwiegend vorrangige Familiensachen hat bearbeiten können, insbesondere Sorgerechts- und Umgangsverfahren.“ Familiensachen gehen aufgrund ihrer Dringlichkeit Zivilklagen vor. Das von Kleinpoppen angestrengte Berufungsverfahren sei aber nach wie vor beim OLG anhängig.
Ob nun der Solinger Projektentwickler das Gespräch gesucht hat oder die Initiative von der Zef-Spitze ausging, ist nicht bekannt. Man hält sich bedeckt. Der Zef jedenfalls sieht in der Truppacherhöhe sein „Juwel“ im Bemühen, weitere Industrie- und Gewerbeflächen in der Südwestpfalz auszuweisen – und sie dann selbst zu entwickeln und zu vermarkten. Bedingung dafür ist aber eine hohe finanzielle Förderung durch das Land. Eine Förderzusage hat die Verbandsvorsteherin Susanne Ganster wiederholt in Mainz angemahnt.