Zweibrücken
Prozess um lebensgefährliche Messerstiche: „Der hat Streit gesucht“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alten kurdischen Syrer versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Er soll im Juni 2021 in der Maxstraße im Verlauf einer Prügelei einem damals 24-Jährigen mehrere Stichverletzungen zugefügt haben, eine davon lebensgefährlich. Dass der Ältere zuerst zuschlug, zeigt die Videoaufnahme eines nahen Dampfshops. In Notwehr hat der Angeklagte in den Augen der Staatsanwaltschaft aber nicht gehandelt: Um den Angriff des 24-Jährigen abzuwehren, hätten mildere Maßnahmen ausgereicht, so die Ankläger.
Drei Zeugen wurden am Freitag vernommen, die alle starke Gedächtnislücken aufwiesen. Was nach mehr als drei Jahren aber auch kein Wunder sei, wie Richter Michael Schubert feststellte. Ein heute 28-Jähriger, der in der Nacht zum 13. Juni 2021 mit dem späteren Opfer in der Zweibrücker Innenstadt unterwegs war, sagte aus, die Auseinandersetzung habe damit begonnen, dass der Angeklagte behauptet habe, jemand aus der anderen Gruppe habe ihn provoziert. „Das stimmt aber nicht, wir haben gar nicht mit ihm geredet“, so der Zeuge. Vielmehr habe der Angeklagte aggressiv gewirkt, „der hat Streit gesucht“.
Späteres Opfer schlägt zuerst zu
Beleidigungen seien hin- und hergeflogen, schließlich habe sich das spätere Opfer zwischen zwei anderen Personen durchgedrängt, sei auf den Kontrahenten losgegangen und habe diesem Schläge versetzt. Der andere sei zu Boden gegangen, sein weiter schlagender Widersacher sei über ihm gewesen, und dann habe der am Boden Liegende mit einem Messer nach oben gestochen, in Richtung Körpermitte des damals 24-Jährigen. Der Verletzte sei nach der Attacke noch aufgestanden und ein paar Meter weggegangen, dann aber stark blutend zusammengebrochen. Der Angeklagte habe das Messer weggeworfen, geweint und geschrien. „Ich weiß nicht, wie ich das sagen soll, aber ich hatte den Eindruck, der will sich als Opfer gerieren“, erklärte der Zeuge am Freitag.
Ein 28-Jähriger aus Blieskastel, der damals mit dem späteren Opfer unterwegs war, hatte der Polizei in der Tatnacht gesagt, der Angeklagte sei ihm schon vor dem Vorfall in der Maxstraße an der Gaststätte „Hobbit“ in der Lammstraße aufgefallen. Dort habe er Streit mit dem Wirt gehabt, der ihn nicht reinlassen wollte, was auch damit zu hatte, dass damals noch Coronaregeln herrschten. Am Freitag vor Gericht konnte sich der Zeuge an diese Aussage gegenüber der Polizei nicht mehr erinnern. Auch nicht daran, dass seinen damaligen Angaben zufolge der Angeklagte das spätere Opfer einen „Hurensohn“ genannt habe, worauf der damals 24-Jährige gedroht habe: „Pass auf, was du sagst, leg dich nicht mit mir an.“ Im Gedächtnis geblieben war dem Blieskasteler aber noch, dass die Polizeibeamten wohl zuerst dachten, der Angestochene sei der Täter, bis sie bemerkten, dass er schwer verletzt war.
Zeuge: Angeklagter trägt öfter Messer bei sich
Wie genau sich der Streit entwickelt hat, bis es zu dem Gewaltausbruch und den Messerstichen kam, konnte keiner der drei vernommenen Zeugen am Freitag mehr sagen. Ein heute 20-jähriger Azubi, der den Angeklagten nach eigenen Angaben vom Fußballspielen kennt, sagte aus, dass mehrere Personen in der Tatnacht versucht hätten, den 24-Jährigen zurückzuhalten. Dieser habe sich aber losgerissen und sich auf den Syrer gestürzt. Zur Polizei hatte dieser Zeuge vor drei Jahren gesagt, der Angeklagte trage öfter ein Messer bei sich. Einige Zeit nach der Tat habe er den Angeklagten getroffen und dieser habe erklärt, er habe sich – am Boden liegend – nicht anders zu helfen gewusst als sich mit dem Messer zu verteidigen.
Ein vierter Zeuge, der geladen war, fehlte am Freitag aber unentschuldigt, weshalb das Gericht ein Ordnungsgeld von 250 Euro gegen ihn verhängte. Beim nächsten Verhandlungstermin wird der Mann polizeilich vorgeführt.