Zweibrücken Prügelei im Schwimmbad: Ermittlungen eingestellt

Im Sommer hat sich eine 14-Jährige im Zweibrücker Freibad mit einer 35-Jährigen geprügelt., nachdem sie Streit mit deren Tochter
Im Sommer hat sich eine 14-Jährige im Zweibrücker Freibad mit einer 35-Jährigen geprügelt., nachdem sie Streit mit deren Tochter hatte.

Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu den beiden Frauen, die sich im Zweibrücker Freibad geprügelt haben, eingestellt. Das teilt die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf RHEINPFALZ-Nachfrage mit. Ende Juli haben eine 14- und eine 35-Jährige im Schwimmbad aufeinander eingeschlagen, wobei die Jugendliche ihre Kontrahentin an den Haaren gezogen hat. Anschließend klagten die Frauen über Schmerzen und die Staatsanwaltschaft leitete gegen beide Strafverfahren wegen Körperverletzung ein.

Das Verfahren gegen die Jugendliche sei eingestellt worden, weil sie vor dem Vorfall mit der Erwachsenen Streit mit deren Tochter – nicht mit der Erwachsenen selbst – gehabt habe und „auch sonst keine Gründe vorlagen, die weitere erzieherische Maßnahmen erforderlich gemacht hätten“, erklärt Weingardt.

Das Verfahren gegen die 35-Jährige wurde eingestellt, weil kein Strafantrag gestellt worden sei, sagt die Oberstaatsanwältin. Gründe dafür seien unter anderem, dass bei der Rangelei zwischen den beiden Damen „augenscheinlich keine Verletzungen“ entstanden seien und dass der Prügelei ein Streit zwischen der 15-Jährigen und der Tochter der Erwachsenen vorausgegangen sei.

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