Zweibrücken
Parkbrauerei: Altenheimbetreiber hält an Plänen fest
„Wir sind auf jeden Fall weiterhin mit im Boot“, stellt Peter Müller klar, der Sprecher der Victors-Gruppe in Saarbrücken. Auf RHEINPFALZ-Anfrage weist er das Gerücht zurück, laut dem das Unternehmen des Saarbrücker Geschäftsmanns Hartmut Ostermann angeblich seine Pläne aufgegeben haben soll, auf dem Zweibrücker Gelände der ehemaligen Parkbrauerei ein Seniorenheim zu errichten. Die Victors-Gruppe betreibt die Altenheimkette Pro Seniore mit Standorten in ganz Deutschland – darunter im Homburger Saarpfalz-Center sowie in Pirmasens, Landau und Bad Bergzabern. Das geplante Pro-Seniore-Engagement in Zweibrücken soll Teil des Gesamtvorhabens zur Neubebauung des Brauereigeländes sein, das der Pirmasenser Unternehmer Manfred Schenk betreibt.
„Nein, die Victors-Gruppe ist nicht ausgestiegen“, betont deren Sprecher Peter Müller. Allerdings sei man weiterhin aufs Abwarten angewiesen: Wie mehrfach berichtet, ist am Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz eine Normenkontrollklage anhängig, die von Nachbarn des seit dem Abriss 2022 brachliegenden Brauereigeländes gegen den dort festgelegten Bebauungsplan angestrengt wurde. Einen Verhandlungstermin, der für den 29. November 2023 in Koblenz anberaumt war, hat das Gericht kurzfristig abgesagt. Wenige Tage zuvor hatte der Zweibrücker Stadtrat einige kleine Änderungen am Bebauungsplan beschlossen – betreffend die künftige Anbindung der Kreuzbergstraße und die Höhe von Schallschutzwänden.
Klägeranwalt bezieht Stellung
Dieses Feilen am Bebauungsplan war es wohl, was den 8. Senat des Koblenzer OVG dazu veranlasst hatte, den Novembertermin zu kippen. Dieser Senat ist für Verwaltungsstreitigkeiten zuständig. Sein Vorsitzender Richter Hartmut Müller-Rentschler, so OVG-Sprecher Stefan Habermann auf Anfrage, habe zur Kenntnis genommen, dass der Zweibrücker Stadtrat die Ergänzungen im Bebauungsplan beschlossen und diesen daraufhin in Kraft gesetzt habe. Inzwischen habe der Anwalt der klagenden Anwohner darum gebeten, in Koblenz dazu Stellung beziehen zu dürfen. „Für diese Stellungnahme wurde dem Klägeranwalt eine Frist bis Februar eingeräumt“, erläutert der Gerichtssprecher. Theoretisch könnte die Stellungnahme darin bestehen, dass die Klägerseite sich mit dem geänderten Bebauungsplan einverstanden erklärt. Sollte dies der Fall sein, wäre kein neuer Verhandlungstermin am OVG Koblenz mehr nötig. Wird in der Frist bis Februar aber keine Einigung zwischen der Stadt und den Anwohnern erzielt, müsse der 8. Senat in dieser Sache noch einmal verhandeln. „Das ist derzeit aber alles noch nicht absehbar“, sagt Stefan Habermann: „Wir müssen die Stellungnahme des Klägeranwalts abwarten, ehe wir wissen, wie es in dieser Angelegenheit weitergeht.“
In ihrer Klage wenden sich die Nachbarn vor allem gegen die Höhe der geplanten Gebäude sowie deren vorgesehenen Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung. Manfred Schenk kündigt dort bislang neben einem Pflegeheim mit 145 Plätzen und 72 Unterkünften für betreutes Wohnen den Bau von vier Mehrfamilienhäusern mit zusammen 52 Wohnungen und Tiefgarage an.
Auch die Victors-Gruppe muss abwarten
„Wir müssen das abschließende Urteil des OVG Koblenz abwarten“, sagt Victors-Sprecher Peter Müller. „Denn erst dann werden wir erfahren, was für uns dort baurechtlich noch alles machbar ist und was nicht.“ Und dann werde auch Brauerei-Investor Manfred Schenk Klarheit darüber haben, wie er mit seinen Plänen für ein Ensemble aus Hotel, Wohnungen und Altenheim weiter verfahren kann. „Uns gegenüber zeigt sich der Investor weiterhin guten Mutes, dass er sein Vorhaben umsetzen kann“, sagt Müller. „Und dann können auch wir Näheres zu Details wie etwa der Anzahl an Betreuungsplätzen, Betten und Zimmer bekanntgeben.“