Zweibrücken
Offene Fragen nach Anzeige wegen Vergewaltigung in Zweibrücker Bad
Im vergangenen Jahr wurde eine Vergewaltigung in einem Zweibrücker Schwimmbad angezeigt. Da es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Jugendlichen handelte, erteilen Staatsanwaltschaft und Polizei keine weiteren Informationen zu Opfer, Tatort oder Tathergang.
Weil der mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt ein Jugendlicher war – also zwischen 14 und 17 Jahre alt –, war die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken erklärte auf Anfrage, dass in besagtem Fall laut Landesmediengesetz die besonders schutzwürdigen privaten Interessen des jugendlichen Täters zu beachten seien. Der Gesetzgeber habe durch seine Entscheidung, keine Öffentlichkeit bei der Hauptverhandlung zuzulassen, deutlich gezeigt, „dass die Interessen jugendlicher Beschuldigter großes Gewicht haben“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt.
Innenministerium listet Fall auf
Bekannt wurde der Fall durch die Antwort des Mainzer Innenministeriums auf eine Anfrage der rheinland-pfälzischen Abgeordneten Uwe Junge und Jan Bollinger (AfD). Diese hatten wissen wollen, wie viele Anzeigen wegen strafrechtlich relevanten Verhaltens in Schwimmbädern des Landes von 2014 bis 2019 erfasst wurden. Hintergrund waren Berichte über Tumulte und Gewalttaten in Schwimmbädern anderer Bundesländer im Juli. In der Auflistung des Innenministeriums wird der angezeigte Zweibrücker Vergewaltigungsfall erwähnt.
Laut Ministerium wurde in dem Fall wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall ermittelt, nach Paragraf 177, Absatz sechs, sieben und acht des Strafgesetzbuchs. Diese Absätze besagen, dass das Opfer in besonderem Maße erniedrigt wurde und dass der Täter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendete und/oder das Opfer körperlich schwer misshandelt beziehungsweise in Lebensgefahr gebracht hat.
Unbekannter Tatort
Der städtische Pressesprecher Heinz Braun verneinte auf Anfrage, dass die angezeigte Vergewaltigung sich im Zweibrücker Freibad zugetragen hat, für das die Stadt noch bis Ende des Jahres verantwortlich ist. Stadtwerke-Chef Werner Brennemann erklärte, das Hallenbad Badeparadies sei ebenfalls nicht der Tatort gewesen. Und auch Franz-Josef Germann vom Nardini-Klinikum schloss aus, dass es einen solchen Vorfall im medizinischen Bad des Krankenhauses gab. Neben den zwei großen Schwimmbädern gibt es in Zweibrücken auch kleinere Bäder wie Lehrschwimmbecken, medizinische Bäder oder Schwimmbecken in Saunen.
Jugendliche Vergewaltiger sorgten vor einigen Wochen in Mülheim an der Ruhr für Schlagzeilen. Dort soll eine Gruppe Zwölf- bis 14-Jähriger eine junge Frau vergewaltigt haben. In Herne sollen ein 13- und ein 14-Jähriger ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt haben, auch dieser Fall ging bundesweit durch die Medien. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren werden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, mit einem milderen Strafmaß als bei Erwachsenen. Doch auch das Jugendstrafrecht sieht hohe Haftstrafen bis zu zehn Jahren bei Vergewaltigung vor.