Westpfalz
Neues Cannabisgesetz: Einer kommt aus dem Knast raus
Seit April ist Kiffen durch das Cannabisgesetz an bestimmten Orten legal. Auch der Besitz und Anbau der Cannabispflanze sind darin klar geregelt. Verstöße werden mit Bußgeldern bestraft. Zuvor galten teils hohe Strafen für den Konsum und Besitz von Cannabis. Wer vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wegen dieser Vergehen verurteilt wurde, kann nun mit einer Strafmilderung rechnen.
Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat in ihrem Zuständigkeitsbereich rund 600 Vollstreckungsverfahren noch einmal aufgerollt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf RHEINPFALZ-Nachfrage mitteilt. Der Zuständigkeitsbereich der Behörde beinhaltet die Städte Pirmasens und Zweibrücken, den größten Teil des Landkreises Südwestpfalz, einen kleinen Teil des Landkreises Kaiserslautern, beispielsweise den Bereich Landstuhl bis vor Einsiedlerhof, und Teile des Umlands von Kusel.
Etwa 150 Täter mit verschiedenen Delikten
Schon bevor das Cannabisgesetz in Kraft getreten ist, sind die Fälle laut Weingardt daraufhin überprüft worden, ob aufgrund der gesetzlichen Neuregelungen die weitere Vollstreckung eingestellt wird, die Strafe geändert wird oder alles bleibt wie bisher. „Etwas weniger als die Hälfte der Verfahren wurde mit einem möglichen Bezug identifiziert und einer intensiven Überprüfung unterzogen“, berichtet Weingardt.
In 150 von diesen Fällen stellte die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung entweder selbst ein oder stellte einen Antrag auf Änderung der Strafe bei dem zuständigen Gericht. In etwa 150 weiteren Fällen musste die Strafe in den Augen der Staatsanwaltschaft nicht verändert werden. Dabei handele es sich um sogenannte „unechte Mischfälle, in denen die Verurteilung auch wegen anderer Delikte erfolgte“, erklärt die Oberstaatsanwältin. Diese Verfahren legte ihre Behörde dann dem zuständigen Gericht zur Entscheidung vor.
20 Personen überprüfen Papierakten
In wie vielen Fällen die Strafe letztendlich erlassen oder reduziert wurde, kann Weingardt nicht sagen. Sicher ist sie sich allerdings, dass nur eine Person wegen der gesetzlichen Neuregelung aus der Haft entlassen wurde.
Mittlerweile seien alle entsprechenden Verfahren in diesem Punkt vollständig von der Staatsanwaltschaft Zweibrücken bearbeitet. Alle überprüften Verfahrensakten seien in Papierform geführt worden. „Jedes Vollstreckungsverfahren war einer Einzelfallbetrachtung zu unterziehen.“ An den Prüfungen seien alle 16 Staatsanwälte der Behörde und vier Rechtspfleger beteiligt gewesen.