Zweibrücken Neubau im Wald auf dem Kreuzberg: Streit vorm Stadtrechtsausschuss
„Es ist ein sehr juristisches Thema“, eröffnete Stadtverwaltungsdirektorin Annegret Bucher die Sitzung des Stadtrechtsausschusses Zweibrücken am Donnerstagmittag. Eine Erbengemeinschaft hat im Januar 2024 für ein Grundstück auf dem Kreuzberg – in dem kleinen Waldstück bei der Landstuhler Straße – eine Bauvoranfrage gestellt. Sie möchte dort ein Wohnhaus mit zwei Vollgeschossen, Keller und Garage bauen. Vom Bauamt kam eine negative Antwort.
Wie Bucher erläuterte, sei die Anfrage abgelehnt worden, weil im Flächennutzungsplan dort eine Grünfläche eingezeichnet sei, das Grundstück Teil des Waldes sei und es nicht innerhalb der Ortslage liege. Deshalb handele es sich um ein nicht privilegiertes Bauvorhaben, zudem müssten Teile des Waldes weichen, was nicht vorgesehen sei.
Der Beschwerdeführer argumentierte: Vor ein paar Jahren habe es vom Bauamt andere Aussagen gegeben. 1990 sei es mal um Straßenausbaubeiträge gegangen und da habe es geheißen, das Grundstück sei bebaubar. Ebenso sei es bei einer Bauvoranfrage aus dem Jahr 2017 gewesen.
Bauamt: Bauvoranfragen gelten nur vier Jahre
Fürs Bauamt sprach vorm Stadtrechtsausschuss Amtsleiter Christian Michels. „Aus einem guten Grund gelten Bauvoranfragen und Baugenehmigungen nur für einen bestimmten Zeitraum, nämlich vier Jahre“, sagte er im Rechtsausschuss. Die Gültigkeit der Anfrage aus dem Jahr 2017 sei mittlerweile abgelaufen. Und bei der aktuellen Bauvoranfrage vom Januar 2024 sei seine Abteilung eben auf eine andere Einschätzung der Sachlage gekommen.
Der Beschwerdeführer beantragte, dass die negativ bescheinigte Bauvoranfrage von der Stadt zurückgenommen wird. Der Stadtrechtsausschuss will sich dazu beraten, dem Beschwerdeführer geht das Urteil schriftlich zu.