Zweibrücken
Nach Unfall: Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt
Nach einem Konzert im Mai hatte eine 31-Jährige noch zwei Bier getrunken und wollte dann nach Hause fahren. An einer zentralen Kreuzung in Zweibrücken verursachte sie jedoch einen Verkehrsunfall und musste sich deshalb nun vorm Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Das Gutachten einer Sachverständigen war maßgebend für das Urteil.
In der Nacht zum 18. Mai, einem Samstag, hatte sich der Unfall gegen 1.20 Uhr an der Kreuzung Hofenfels-/Saarlandstraße ereignet. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von 47.500 Euro. Die Insassen erlitten unter anderem Prellungen. Die 31-jährige Fahrerin aus Homburg, die Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte und laut Anklage zum Unfallzeitpunkt 0,7 Promille Alkohol im Blut hatte, gab vor Gericht an, nach dem Konzert zwischen 23.30 und 0.30 Uhr noch zwei Bier im 0,4-Liter-Becher getrunken zu haben. Weil ihre Freundin gesundheitliche Probleme hatte, habe sie sich später ans Steuer gesetzt.
Für beide Fahrer der erste Unfall
Die Freundin bestätigte diese Angaben als Zeugin. Sie sagte aus, dass sie Kopfschmerzen hatte, ihr schwindlig war und sie deshalb die Angeklagte bat, nach Hause zu fahren. Sie selbst habe an diesem Abend keinen Alkohol getrunken und habe auch nicht bemerkt, dass die Angeklagte alkoholisiert war. „Sonst hätte ich sie nicht mein Auto fahren lassen.“
Die Angeklagte schilderte, dass sie aus Richtung Niederauerbach kommend gegen 1.20 Uhr auf dem Weg zur Tankstelle von der Hofenfelsstraße links in die Saarlandstraße abbiegen wollte. „Die Ampel hat auf Grün geschaltet und ich wollte abbiegen. Dann ist es passiert. Ich habe den anderen Wagen nicht gesehen, erst eine Sekunde vor dem Knall.“ Es sei ihr erster Unfall gewesen.
Der Regen, der zum Pfingsthochwasser führte
Für den Fahrer des anderen Wagens war es auch der erste Unfall. Der 18-Jährige hatte erst sieben Tage zuvor die Fahrerlaubnis erhalten und war mit Freunden unterwegs, die er bei regnerischem Wetter nach Hause bringen wollte – es war das Wochenende mit der dramatischen Hochwassersituation in Zweibrücken. Als Führerscheinneuling sei er vorsichtig gefahren, „nicht schneller als 50 Stundenkilometer“. Er habe den weißen Wagen auf der Abbiegespur gesehen, „und dann hatte ich den Airbag vorm Gesicht“. Er habe eine Platzwunde am Daumen erlitten sowie Prellungen am Schlüsselbein durch den Gurt. „Nach ein, zwei Wochen war aber alles wieder in Ordnung.“ Auf Nachfrage bestätigte er, dass das Licht am Fahrzeug eingeschaltet war. „Das geht automatisch.“ Die Kollision habe er nicht im Gedächtnis.
Dem Mitfahrer, der auf der Rückbank in der Mitte saß, war das Unfallgeschehen präsenter. Er habe das weiße Fahrzeug schon kurz vor der Kreuzung gesehen, „dann ist die Fahrerin viel zu früh abgebogen, in uns reingefahren und hat sich mit dem Wagen gedreht“. Er habe Prellungen und eine Schürfwunde erlitten.
Rechtsmedizinerin: 0,7 Promille machen es aus
Ein Arzt, der die Saarlandstraße befuhr, wurde zufällig Augenzeuge des Unfalls, als er gerade die Dr.-Ehrensberger-Straße passiert hatte. Die beiden Fahrzeuge seien in der Mitte der Kreuzung kollidiert, und ein Wagen habe sich durch den heftigen Aufprall um etwa 70 Grad gedreht, sagte er vor Gericht. Er habe vor der Kreuzung angehalten und sich um die Unfallbeteiligten gekümmert. Die Beifahrer seien ansprechbar gewesen. Auf Nachfrage meinte er: „Ich hatte nicht den Eindruck, dass jemand zu schell gefahren war.“ Der Abbieger habe wohl den Gegenverkehr nicht wahrgenommen.
Experten gehen von einer Kollisionsgeschwindigkeit von 30 bis 40 Stundenkilometern aus. Eine Sachverständige ist der Überzeugung, dass die Angeklagte durch die Alkoholeinwirkung – 0,7 Promille zum Unfallzeitpunkt – beeinträchtigt war. Alkohol beeinträchtige die Sehfähigkeit und könne auch zu einer Fehlwahrnehmung geführt haben. Die toxikologische Untersuchung auf Drogenkonsum sei negativ ausgefallen. Die Angeklagte sei alkoholbedingt fahruntüchtig gewesen, da es keine andere Erklärmöglichkeit für den Unfall gebe. „Sie sind also der Meinung, der Unfall wäre nicht passiert, wenn meine Mandantin nicht unter Alkoholeinwirkung gestanden hätte?“, wollte Verteidiger Tim Feber wissen. Klare Antwort der Rechtsmedizinerin: „Ja.“
Wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung wurde die 31-jährige Homburgerin schließlich zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Zudem muss sie auf den Anfang September eingezogenen Führerschein für drei weitere Monate verzichten.