Zweibrücken Mit Tabletten zum Kraftsport

Placeholder-Image

Ein 37-Jähriger aus Homburg wurde diese Woche vorm Zweibrücker Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Zusätzlich trägt er die Kosten des Verfahrens und muss 1000 Euro an die Elterninitiative krebskranker Kinder zahlen.

Im April 2017 hatte der Mann laut Staatsanwaltschaft über das sogenannte Darknet, also im Internet, Dopingmittel bestellt. Es handelte sich um 72 leistungssteigernde Tabletten. Diese Zahl liegt nach Auffassung der Staatsanwaltschaft über dem Siebenfachen der gesetzlich definierten „nicht geringen Menge“. Damals betrieb der Angeklagte Kraftsport. Im Februar fuhr der Mann zudem mit einem Kraftrad auf der Kreuzbergstraße in Zweibrücken, allerdings besitzt er keinen Führerschein, wie die Polizei bei einer Kontrolle feststellte. Bei der Gerichtsverhandlung räumte der Angeklagte die Vorwürfe der Zweibrücker Staatsanwaltschaft ein. „Ich musste unbedingt auf meine Arbeitsstelle in Zweibrücken kommen“, begründete er seine Fahrt. Der Mann ist bei Gericht kein Unbekannter. Sein Vorstrafenregister weist seit 1995 vierzehn Einträge auf. Hinzu kommt, dass er zur Tatzeit noch wegen eines anderen Delikts unter Bewährung stand. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der 37-jährige Angeklagte für sein Fehlverhalten. Er akzeptierte das anschließende Urteil des Amtsgerichts.

x