Zweibrücken „Millionengewinn“: Versuchter Betrug in Zweibrücken und Contwig

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„Versuchter Betrug durch Gewinnversprechen“ heißt ein Delikt, dem die Polizei am Dienstag gleich zweimal nachgehen musste, einmal in Zweibrücken und einmal in Contwig. In beiden Fällen erhielten die Betroffenen einen Brief einer angeblichen Anwaltskanzlei aus Spanien. Den Adressaten wurde mitgeteilt, dass sie bei einer Verlosung aus dem Jahr 2019 knapp 3,8 Millionen Euro gewonnen hätten. Um die Überweisungsbedingungen zu klären, möge man sich mit einem deutschsprachigen Mitarbeiter der spanischen Anwaltskanzlei in Verbindung setzen. In beiden Fällen haben die angeschriebenen Frauen richtig reagiert und gingen nicht darauf ein. In der Regel folgt nach der Kontaktaufnahme nämlich der Pferdefuß des „Millionengewinns“: Zunächst soll man dann die entstandenen Anwalts- und sonstigen Kosten begleichen. Tut man dies, werden plötzlich weitere Zahlungen fällig. Letztlich bleibt die Auszahlung des Millionengewinnes in allen Fällen und ausnahmslos aus. Das teilt die Polizei mit.

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