Zweibrücken
Menschenverachtende Sprüche auf Social Media: Das wird teuer
Mit einem diffamierenden, fremdenfeindlichen Post vom August 2019 auf seinem Facebook-Profil hat sich ein Zweibrücker viel Ärger eingebrockt. Ende September 2020 verfügte das Amtsgericht Zweibrücken wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe über 90 Tagessätze à 30 Euro – zusammengerechnet 2700 Euro. Hätte der Mann diesen Strafbefehl akzeptiert und bezahlt, wäre er deutlich preisgünstiger aus der Sache herausgekommen, als es jetzt letztendlich der Fall ist.
Der Zweibrücker erhob Einspruch gegen den Strafbefehl; es kam zur Hauptverhandlung. In dieser verurteilte ihn das Amtsgericht Zweibrücken am 8. November 2021 zu 70 Tagessätzen à 60 Euro – unterm Strich also zu 4200 Euro. Doch auch damit war die Sache nicht erledigt: Nicht nur der Angeklagte, der sein Urteil als zu hart empfand, legte Berufung ein. Sondern auch die Staatsanwaltschaft, der der Spruch des Amtsrichters zu milde erschien.
Anwalt will Zweifel an Urheberschaft säen
Am Dienstag, in der Berufungsverhandlung vor der 4. Strafkammer des Landgerichts, machte der heute 54-jährige Angeklagte keine Aussagen zur Sache. Verteidiger Tim Feber wollte Zweifel daran säen, dass sein Mandant überhaupt der Urheber des ausländerfeindlichen Facebook-Eintrags war. Dieser sei per Screenshot von einem Zeugen aufgenommen worden, der später vor dem Amtsgericht behauptet habe, er wisse, wie man Facebook-Posts anderer Leute verfälschen und manipulieren kann.
Staatsanwalt Patrick Langendörfer ließ durchblicken, ihm fehle die „Fantasie, wie die Verteidigung sich glaubhaft auf einen Identitätsdiebstahl berufen will. Ich halte das für weit hergeholt.“ Dennoch zeigte sich der Ankläger bereit, die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückzunehmen, „da der Fall, um den es hier geht, schon relativ betagt ist“. Immerhin ziehe sich die Affäre vom Spätsommer 2019 mittlerweile seit sechs Jahren hin.
Verteidiger sieht Gefahr einer noch höheren Strafe
Noch ehe die Verhandlung richtig in Gang kam, zogen sich Verteidiger und Staatsanwalt in ein Nebenzimmer zurück. Dort verständigten sie sich darauf, ihre beiden Berufungen zurückzuziehen. Rechtsanwalt Tim Feber begründete seinen Rückzug damit, dass er bei einer Fortsetzung des Prozesses „die Gefahr einer noch höheren Strafe“ für seinen Mandaten sehe.
Damit bleibt es bei den 4200 Euro Geldstrafe, die das Amtsgericht in erster Instanz festgelegt hatte. Am Dienstag verfügte Richter Michael Schubert, dass die Kosten, die die Staatsanwaltschaft durch ihre zuerst eingelegte und dann wieder zurückgenommene Berufung verursacht hat, von der Staatskasse zu tragen seien. Ebenso die Auslagen, die dem Angeklagten dadurch entstanden. Analog dazu muss der 54-Jährige Zweibrücker nicht nur seine Geldstrafe bezahlen, sondern auch für die Kosten einstehen, die er durch seine zuerst eingelegte und dann wieder einkassierte Berufung ausgelöst hat.
Richter lobt „sehr pragmatische Lösung“
Beide Parteien verzichten auf eine neuerliche Berufung; damit ist der Gerichtsbeschluss rechtskräftig. Richter Schubert lobte die „sehr pragmatische Lösung“, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefunden hätten. Abschließend wünschte er allen Prozessbeteiligten frohe Weihnachten.