Zweibrücken
Medikamentenhandel, falsche Rezepte und Straßenrennen: Junger Mann verurteilt
Die Latte an Strafvorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen einen jungen Mann Anfang 20 ist lang: Handel mit Arzneimitteln, darunter Tilidin und Diazepam, gefälschte Rezepte und ein illegales Straßenrennen im Sommer 2023 auf der Autobahn. Im Prozess treten mehrere Zeugen auf – bis auf wenige meist junge Leute, die den Angeklagten persönlich kennen, mit ihm befreundet sind oder waren. Diese Zeugen erzählen die Geschichte aus ihrer Sicht, ein einheitliches Bild ergibt sich jedoch nicht.
Zum Vorwurf wegen der gefälschten Rezepte und dem Arzneimittelhandel gibt der Angeklagte an, 2020 zum ersten Mal Tilidin konsumiert zu haben; wegen seiner Rückenschmerzen. Schnell sei er in der Abhängigkeit gelandet. Zudem, so sagt er, bekämpfte das Tilidin seine Angstzustände, die er wegen seiner Flucht aus Syrien in sich getragen habe. Drei Jahre habe er sich seine verschreibungspflichtigen Medikamente über einen Dealer besorgt. Dann habe der Angeklagte erfahren, dass er mit gefälschten Rezepten viel günstiger an Tilidin, Diazepam, Codein und Co. käme.
Chatverläufe lassen auf Medikamenten-Handel schließen
Über die Nachrichtenplattform Telegram, so sagt er, hat er einen Rezeptfälscher kennengelernt. Dessen richtigen Namen, Aussehen und Wohnort kenne er nicht. Die Rezepte habe er per Post zugeschickt bekommen. Bezahlt wurde über den Paypal-Account eines Freundes. Schnell, so sagt er, habe die Sucht jedoch seine finanziellen Mittel überstiegen. Um die Drogen zu finanzieren, sei er dann in die Beschaffungskriminalität abgerutscht. Hier und da habe er die verschreibungspflichtigen Medikamente weiterverkauft. Allerdings nicht sehr oft, wie er beteuert. Seit wenigen Wochen sei er clean. Ein dreiwöchiger Aufenthalt in Syrien – dort seien Drogen verboten – habe ihn aus seiner Abhängigkeit geholt.
Vor Gericht wurden dem Angeklagten Chatverläufe vorgelesen – sie stammten aus dessen Handy. In den Chats verabredet sich ein „Dr. Joker“ mit möglichen Kunden. Immer wieder werden Medikamentennamen geschrieben. An den Künstlernamen erinnert sich der Angeklagte vorm Amtsgericht nicht. Auch nicht, ob er irgendwann mal diese Nachrichten geschrieben und abgeschickt hat.
Mit 200 auf dem Standstreifen und ein zermatschter Kuchen
Bleibt noch die Sache mit dem Straßenrennen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 16. Juli 2023 auf der A8 vor der Anschlussstelle Contwig in Richtung Zweibrücken mit hohem Tempo unterwegs gewesen zu sein, dabei habe er auch mehrere Fahrzeuge rechts auf dem Standstreifen überholt. Von einer solchen Fahrt gibt es ein Video – aufgenommen vom Beifahrersitz. Ebenfalls gefilmt: Der Tacho, der eine Geschwindigkeit von 200 Stundenkilometern zeigt. Der Fahrer ist auf dem Video nicht zu sehen. Gepostet hat das Video einer der Zeugen in dessen Instagram-Story. Der Zeuge ist ein Freund des Angeklagten, den Angeklagten hat er in der Story verlinkt. Am selben Tag gab es dann noch eine Story von einer zermatschten Geburtstagstorte; dazu den Text „das passiert, wenn man mit (Name des Angeklagten) fährt“. Der Zeuge, der das Video teilte, beteuerte, dass das Video viel älter sei. Mit der wilden Fahrt habe es nichts zu tun gehabt. Und auch die wilde Fahrt habe er als Video zugespielt bekommen und lediglich den Namen des Angeklagten verlinkt. Der Angeklagte sei nicht gefahren.
Wegen des Straßenrennens wurde schon einmal vor Gericht verhandelt. Der Zeuge, der das Video teilte, musste 1600 Euro Strafe bezahlen. Zu Unrecht, wie er meint. Er wollte Einspruch einlegen, habe die Frist dazu allerdings verpasst. Eine weitere Zeugin – zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Rennens die Freundin des ersten Zeugen – sagte, dass der Kuchen von ihr war und bei einer gemeinsamen Geburtstagsfeier mit einer weiteren Freundin verspeist wurde. Von einem illegalen Straßenrennen wusste sie nichts; ebenso wenig soll ihr damaliger Freund dabei gewesen sein.
Zeugenaussagen ergeben kein einheitliches Bild
Die meisten Zeugen – ausgenommen ein Polizist und einer, der auf der A8 rechts überholt worden sei – lieferten je eine andere Version der Geschichte. Ein einheitliches Bild ergab sich nicht. Auch widersprachen die Zeugen in ihren Aussagen mehrmals den Ausführungen, die sie damals bei der Polizei gemacht hatten.
Der Vorwurf des illegalen Straßenrennens wurde noch in der Verhandlung fallengelassen − weil Richter und Staatsanwaltschaft der Meinung waren, dass dieser Vorwurf dem Medikamentenhandel und den Rezeptfälschungen untergeordnet ist. Für die beiden letzteren Vorwürfe − und noch für einen Autounfall unter Betäubungsmitteln, den der Angeklagte gestand −, forderte die Staatsanwaltschaft eine Verwarnung, 150 Sozialstunden, Drogenscreening und Drogenberatung. Der Verteidiger des Angeklagten schloss sich dem an. Das Gericht urteilte strenger: Zehn Monate Haft auf Bewährung, ausgesetzt auf zwei Jahre. Grund: Der Richter erkannte schädliche Neigungen beim Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verteidiger überlegt, Berufung einzulegen.