Zweibrücken Mainz bestätigt: Gerichtstage bleiben

Drei Jahre drohte den Verhandlungen des Arbeitsgerichts Kaiserslautern im Zweibrücker Schloss das Aus. Nach der gestrigen Kabinettssitzung der Landesregierung erklärte Mainz offiziell, was die RHEINPFALZ in der Mittwoch-Ausgabe berichtete: Die Zweibrücker Gerichtstage sind gerettet. Das vorherrschende Gefühl gestern war Erleichterung.

Per Verordnung wird Justizminister Herbert Mertin (FDP) zum 1. April die sogenannten auswärtigen Gerichtstage in Cochem, Diez, Mayen, Montabaur, Sinzig, Alzey und den Gerichtstag des Landesarbeitsgerichts in Trier streichen, nicht jedoch die 14-tägigen Verhandlungen donnerstags im Schloss. Maßgeblich für die Kurskorrektur war, wie der Sprecher des Justizministeriums erläutert, „die zuletzt recht hohe Zahl von Verfahren, so dass eine Änderung eine vergleichsweise hohe Zahl von Bürgern betroffen hätte“. 2016 waren es 405 Klagen. Für Bürgermeister Christian Gauf ist es eine außerordentlich gute Nachricht, dass das Justizministerium noch einmal seine Pläne geändert hat, auch die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Justizstadt Zweibrücken belässt. Oberbürgermeister Kurt Pirmann habe, so Gauf, die in der Resolution des Stadtrats vorgebrachten Argumente auch noch mal persönlich in Mainz vorgetragen. Beim Präsidenten der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken, dem Landauer Thomas Seither, ruft die Entscheidung zwiespältige Gefühle hervor. Die Freude sei groß, dass die beiden noch vor kurzem auf der Streichliste stehenden auswärtigen Gerichtstage im Kammerbezirk, Zweibrücken und Neustadt, erhalten bleiben. Die Kammer blicke aber über den eigenen Bezirk hinaus, und da sei es doch sehr bedauerlich, dass nun sechs der 14 Standorte aufgegeben werden. Das sei das falsche Signal in der heutigen Zeit, betont Seither. Für Roland Oechsle, den Rechtsschutzsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Pirmasens, hat schlicht „die Vernunft gesiegt“. Der DGB-Anwalt führt für Gewerkschaftsmitglieder einen Großteil der Verhandlungen in Zweibrücken. „Für die Kleinen, die sich überlegen müssen, ob sie sich den Streit um vergleichbar geringe Beträge leisten können, ist es eine sehr gute Nachricht. Denn nach Pirmasens zu fahren, wäre sie teuerer gekommen. Und das Land auch“, so Oechsle. Der Zweibrücker Landtagsabgeordnete Christoph Gensch von der CDU freute sich gestern sehr, dass die von ihm und anderen wiederholt vorgetragenen, stichhaltigen Argumente den Minister noch zum Umdenken bewogen haben. In Kenntnis der konkreten Umstände sei die Korrektur nur folgerichtig.

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