Zweibrücken
Im Hobbit einen Mann auf der Treppe getreten: 1650 Euro Strafe
Ein heute 23-Jähriger aus Baden-Württemberg, der noch im Frühjahr in Zweibrücken lebte, hatte in der Nacht zum 6. April 2024 gegen 2.40 Uhr in der Gaststätte Hobbit einen anderen Mann auf einer Treppe gegen den Kopf getreten und ihm einen Schlag versetzt, sodass dieser stürzte. Das Ganze ist auf einem Video festgehalten. Am Montag musste er sich für diese gefährliche Körperverletzung vorm Zweibrücker Amtsgericht verantworten.
Der Streit sei entstanden, nachdem ein anderer ein Glas nach dem Angeklagten geworfen habe, das ihn an der Stirn traf und eine heftig blutende Platzwunde verursachte, so Oberamtsanwalt Jörg Amstadt in der Anklageschrift. In dessen Folge habe der stark alkoholisierte Angeklagte den Unbeteiligten – einen Begleiter des Glaswerfers – auf der Treppe attackiert.
Einspruch gegen Strafbefehl
Gegen den im Juli ergangenen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt. Wie sein Verteidiger Max Kampschulte vor Gericht erläuterte, ging es ihm bei dem Einspruch um die Höhe des Tagesgeldsatzes, der mit 50 Euro zu hoch angesetzt worden sei. Damals sei der Angeklagte noch berufstätig gewesen, nun sei er Student.
Der 23-Jährige kam nun in der Vorweihnachtszeit recht glimpflich davon. Statt einer möglichen Freiheitsstrafe von sechs Monaten – eigentlich die Mindeststrafe – ahndete die Richterin sein Vergehen mit einer Geldstrafe: 110 Tagessätze à 15 Euro. Er habe die gefährliche Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen. Ein Alkoholtest eine Viertelstunde nach der Tat hatte einen Wert von 2,45 Promille ergeben. „Es konnte ihm nicht klar sein, dass er wegen Alkoholkonsums zu Straftaten neigt“, begründete die Richterin ihr Urteil. Der Tagessatz, den sie festlegte, orientiert sich am Einkommen des 23-Jährigen, der seit Oktober studiert und Bafög beantragt hat. Da die Hälfte der Ausbildungsförderung in der Regel nach dem Studium zurückgezahlt werden muss, diente die Hälfte des Bafög-Höchstsatzes von 992 Euro als Maßstab.
Vorgeschichte im Oktober vor Gericht geschildert
Mitte Oktober waren die Ereignisse in der Nacht zum 6. April schon einmal Gegenstand einer Verhandlung am Amtsgericht. Damals stand der Glaswerfer vor Gericht. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Dagegen hat sein Anwalt Berufung eingelegt. Die Sache wird vermutlich 2025 am Landgericht neu aufgerollt.
In diesem ersten Prozess Mitte Oktober hatten mehrere Zeugen einen anderen Ablauf in der Tatnacht beschrieben. Zwei junge Männer bestätigten damals, dass der Glaswerfer nur schlichten wollte und der Streit vom späteren Opfer ausging, dieser dem Glaswerfer vor dem Wurf einen Schlag ins Gesicht versetzt hatte und Blut aus der Nase lief. Der Geschädigte habe wild um sich geschlagen und auch Unbeteiligte getroffen. Eine Zeugin bezichtigte das spätere Opfer damals auch der sexuellen Belästigung. Eine der beiden Frauen, die mit dem Geschädigten am Tisch saß, habe ihr erzählt, dass er sie unsittlich angefasst habe.
Zuerst ein Faustschlag
Beide wurden im Oktober ebenfalls als Zeugen vernommen. „Er hat mir innerhalb einer Viertelstunde vier- oder fünfmal zwischen die Beine gegriffen und war direkt aggressiv, als ich ihm sagte, er solle damit aufhören. Ich bin dann geflohen und die Treppe runtergegangen“, sagte die eine aus. Die andere bestätigte dies und wurde selbst auch sexuell belästigt: „Als meine Freundin weg war, hat er mir an die Brust gefasst und sich in den Schritt.“ Sie habe ihm gesagt, dass er das lassen soll. Andere Gäste hätten das mitbekommen.
Diese Vorgeschichte mit dem Fehlverhalten des Angeklagten war im aktuellen Verfahren nicht mehr angesprochen worden. Auch nicht, dass er den Glaswurf durch einen Faustschlag selbst provoziert hatte.