Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel 24-Jähriger soll Mann mit Glas beworfen haben

Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht Zweibrückern wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Ein Mann musste sich vor dem Amtsgericht Zweibrückern wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Wegen gefährlicher Körperverletzung stand ein 24-Jähriger Zweibrücker vor dem Amtsgericht. Er soll einem heute 22-Jährigen eine stark blutende Wunde an der Stirn zugefügt zu haben.

Ein 24-jähriger Zweibrücker musste sich vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Person der Referendarin Selina Montalto Montella warf ihm vor, in der Nacht zum 6. April einem heute 22-Jährigen im Hobbit ein Glas an den Kopf geworfen und ihm dadurch eine stark blutende Wunde an der Stirn zugefügt zu haben. Es existieren sogar zwei Videoaufzeichnungen, die im Gerichtssaal vorgeführt wurden. Die eine zeigt bei Sekunde elf den Wurf mit dem Glas, die andere das Opfer, das Sekunden später gegen einen Unbeteiligten zum Täter wird.

Sechs Zeugen sowie der Angeklagte und der Geschädigte sollten das Geschehen erhellen. Es war spät in der Nacht, schon Ostersamstag. Das Zifferblatt der Uhr zeigte 2.40 Uhr. Wie der Angeklagte erzählte, wurde er von einem der Kneipengäste angesprochen und auf Streitigkeiten auf der Plattform hingewiesen. Dort hielten sich Freunde von ihm auf. Er hatte früher mal im Hobbit gearbeitet und wollte nun den Streit schlichten. „Als ich hochkam, gab es schon Handgreiflichkeiten, Rangeleien. Ich bin dazwischengegangen und habe einen Schlag mit der Faust auf die Nase abbekommen. Mit einem Wasserglas habe ich versucht, den Angreifer abzuwehren“, schilderte er. Erst dann habe er gemerkt, dass er aus der Nase blutet, die Gaststätte verlassen und draußen gewartet, bis die Polizei kam. Früher, als er noch selbst im Hobbit arbeitete, habe er auch schon Streit geschlichtet. Meistens erfolgreich, aber einmal verlor er durch einen Tritt ins Gesicht 2022 drei Zähne.

Massive Blutung an der Stirn

Zwei junge Männer bestätigten als Zeugen den Ablauf der Geschehnisse, dass der Angeklagte schlichten wollte, der Streit vom späteren Opfer ausging und es zu Rangeleien kam. Der Geschädigte habe wild um sich geschlagen und auch Unbeteiligte getroffen. Schon vor dem Glaswurf sei er laut und aggressiv gewesen, völlig außer Kontrolle und habe sich gar nicht beruhigen lassen, sagte eine von drei Zeuginnen aus. Sie bezichtigte das spätere Opfer auch der sexuellen Belästigung. Beide betroffene Frauen berichteten vor Gericht, wie sie vom Geschädigten begrapscht wurden.

Die Frau, die sich nach dem Glaswurf um den Verwundeten kümmerte, bis der Krankenwagen kam, berichtete von einer „massiven Blutung“ an der Stirn des 22-Jährigen. „Es war ein kleiner Cut, der genäht werden musste.“

Kein weiterer Angriff erkennbar

Der Geschädigte wurde als Letzter vor den Plädoyers vernommen. Zur Aufklärung trug der 22-jährige Student aus Baden-Württemberg aber nicht bei, denn er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Gegen ihn läuft auch ein Strafverfahren – voraussichtlich im Dezember –, weil er im Anschluss an den Glaswurf einem Unbeteiligten auf der Treppe einen so heftigen Tritt versetzte, dass dieser stürzte. Tritt und Sturz sind auf einem zweiten Video zu erkennen.

Den Glaswurf ins Gesicht wertete die Staatsanwaltschaft als gefährliche Körperverletzung und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf drei Jahre Bewährung. Sie hegte Zweifel, dass der Wurf gerechtfertigt war, um einen Angriff abzuwehren. Nach dem Faustschlag ins Gesicht des Angeklagten könne sie keinen weiteren Angriff auf den Angeklagten erkennen, weil mehrere andere Personen dazwischengingen, so die Referendarin.

„Wir dürfen das Notwehrrecht nicht so stark einschränken“, meinte Strafverteidiger Thomas Traub. „Der Angeklagte hat Zivilcourage bewiesen, wollte das Ganze bändigen. Ein Schockschlag – auch ein Glaswurf – kann Gewalt stoppen. In diesem Fall hat es aber nicht geholfen.“ Die fortwährende Gewaltanwendung des Geschädigten machte für den Verteidiger eine Notwehrlage eindeutig. „Deshalb ist der Glaswurf keine strafbare Tat“, forderte er Freispruch für seinen Mandanten.

Strafe auf Mindestmaß begrenzt

Die Zweibrücker Richterin sprach den Angeklagten der gefährlichen Körperverletzung für schuldig: sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung. Innerhalb von drei Jahren darf er sich nichts zu Schulden kommen lassen. Zudem bekam er die Auflage, 1000 Euro in monatlichen Raten à 200 Euro an den Pfälzischen Verein zur sozialen Rechtspflege zu zahlen oder alternativ 100 gemeinnützige Arbeitsstunden zu leisten.

Die Richterin begründete ihr Urteil so: Der Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung der beiden Frauen durch den Geschädigten sei unstrittig, ebenso der Schlag auf die Nase des Angeklagten wie auch der Wurf mit dem Glas. Im Video sei zu sehen, dass der Angeklagte das Glas – einen potenziell gefährlichen Gegenstand – mit voller Wucht gegen den Kopf des Geschädigten wirft. „Das hätte im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gehen können“, sagte die Richterin. Dafür hat ihrer Auffassung nach ein Rechtfertigungsgrund gefehlt, denn „eine Notwehrlage setzt einen gegenwärtigen Angriff voraus“ und zum Zeitpunkt des Glaswurfs – der auf dem Video zu sehen ist – standen zwei Personen zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten, die diesen zurückhielten. Es sei deshalb keine Gefahr von dem Geschädigten ausgegangen. Die Motive des Angeklagten – er wollte sich und andere schützen – seien in gewisser Weise nachvollziehbar, meinte die Richterin. „Sinnvoller wäre es aber gewesen, die Polizei zu rufen, anstatt sich einzumischen.“ Die Strafe habe sie auf das Mindestmaß begrenzt.

Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung eingelegt werden.

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