Zweibrücken
Im falschen Bundesland: Der Auerbacher Hof hat neue Pächter, darf aber nicht öffnen
„Wir hatten eigentlich das Glück, in Fatiha el Kalid, einer gebürtigen Marokkanerin, und ihrem Ehemann, Haki Krasnic, der aus dem Kosovo stammt, neue Pächter mit reichlich Gastro-Erfahrung gefunden zu haben“, erläutert VTN-Pressesprecher Volkhard Gabriel. Der Vertrag sei unbefristet, der Auerbacher Hof auf Vordermann gebracht, mit neuer Theke und neuen Küchengeräten. Handzettel mit dem Eröffnungsdatum 29. Mai 2020 wurden gedruckt. Alles war bereit für die Neueröffnung. Wäre da nicht die Bürokratie.
Fatiha el Kalid, die als Geschäftsführerin eingetragen ist, ist zwar im Besitz eines EU-weit gültigen Ausweises und hat lange Zeit in Spanien gelebt, wo ihre Aufenthaltsgenehmigung eingetragen ist. Sie stammt allerdings trotzdem aus einem Nicht-EU-Land. „Meine Frau hat in Spanien bereits ein Restaurant und mehrere Kleidergeschäfte gehabt, ihr ist es nicht neu, einen Laden zu besitzen“, erklärt Haki Krasnic.
Zuletzt führte das Paar nach eigenen Worten das Restaurant H&F in Ottweiler-Steinbach im Saarland. „Wir waren dort beliebt, immer ausgebucht, und es hat mit den Ämtern nie Probleme gegeben“, führt Krasnic an. Die bisherige Gaststätte hätten sie aufgegeben, weil sie sich „sofort in den Auerbacher Hof verliebt“ hätten. Das H&F sei zu klein gewesen und der Mietvertrag mittlerweile gekündigt.
Die Erklärung klingt nur spaßig
Warum also ist der Auerbacher Hof immer noch geschlossen? Offenbar verhindern ungleiche Vorschriften im Saarland und in Rheinland-Pfalz die Erteilung einer Ausschankgenehmigung. Das Gewerbeamt in Zweibrücken teilt auf RHEINPFALZ-Anfrage schriftlich mit: „Mit der Föderalismusreform 2006 durften die Bundesländer, wenn gewollt, ein eigenes Gaststättengesetz gestalten. Neun Bundesländer waren so unvernünftig dies zu tun, sieben Bundesländer waren so schlau, das alte Bundesgaststättengesetz weiter gelten zu lassen. Das Saarland gehört zu den unklugen Ländern, Rheinland-Pfalz zu den vernünftigen. Tatsächlich braucht man offiziell im Saarland nur sein Gewerbe anzumelden (Gebühren 45 Euro) und sonst nichts. Keine weiteren Anforderungen!“
Was kurios klingt, ist bitterernst. Es bedeutet, dass erst der Aufenthaltstitel von Fatiha el Kalid eindeutig geklärt werden muss, bevor sie in Zweibrücken einen Laden eröffnen darf.
Die mittlerweile in den Sozialen Medien und der Stadt auftretenden Gerüchte, beide hätten kein Gesundheitszeugnis und keine Aufenthaltsgenehmigung, sei wenig förderlich und würde nicht der Wahrheit entsprechen, erklärt das Ehepaar deutlich verstimmt. „Wir haben alle Dokumente, es hängt schlicht an der Bürokratie, auch wenn wir nicht verstehen, warum der Aufenthaltsstatus durch den Ausweis nicht geklärt ist, und wir nicht wenigstens eine vorübergehende Ausschankgenehmigung bekommen“, sagt Krasnic.
Einnahmen hat das Ehepaar nach eigenen Worten seit Monaten nicht. Krasnic, der seit 40 Jahren in Deutschland lebt, kann den Geschäftsführerposten nicht übernehmen. „Ich befinde mich noch in einem Insolvenzverfahren“, erklärt er. Durch die Pleite einer großen Baufirma, für die er mit seiner Verputzerfirma als Subunternehmer gearbeitet habe, sei er in diese Notlage gekommen.
„Wir werden kämpfen, das hier ist unser Traum“, betonen beide. Mittlerweile sei ein Rechtsbeistand eingeschaltet.