Zweibrücken Handball: Kirsch: Habe keine rechtliche Grundlage

«MERZIG.» Die Vorkommnisse beim Oberliga-Handballspiel der Herren des SV 64 Zweibrücken gegen den HV Vallendar im Februar haben keine weiteren Konsequenzen. Der Merziger Wolfgang Kirsch, Vorsitzender des Verbandssportgerichts der RPS-Oberligen, hat kein Verfahren eingeleitet.
Bei besagtem Spiel hatten viele alkoholisierte Fußballfans vom SV Niederwerth den befreundeten HV Vallendar unterstützt, die Zweibrücker Ignaz-Roth-Halle geentert (zunächst ohne zu bezahlen), es Konfetti zuhauf regnen lassen und Pyrotechnik vor der Halle abgebrannt (wir berichteten). Dass es gegen Spielende nicht dazu kam, dass besagte Fans erbost das Parkett stürmten, war der Umsicht der Schiedsrichter und den zahlreichen SV-Ordnern zu verdanken. „Ich hatte zunächst die beteiligten Vereine um Stellungnahmen gebeten“, erklärt Wolfgang Kirsch. Nachdem er die erhalten und geprüft hatte, erkannte er: „Ich muss eine Rechtsgrundlage haben, um ein Verfahren einzuleiten. Die habe ich hier nicht gesehen.“ Verantwortliche seien nicht greifbar gewesen. „Das Einzige, was ich hätte machen können, wäre gewesen, dem SV 64 als Heimverein mangelnde Ordnung vorzuwerfen. Das war aber nachweislich nicht der Fall, und das wollte ich auch nicht“, so Kirsch. Deshalb werde der Vorgang nicht weiter verfolgt. Der HV Vallendar habe außerdem in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, dass er gemeinsam mit dem Fußballklub auf die Fans einwirken wolle, damit so ein Vorfall sich nicht wiederhole. Im Übrigen seien die anderen Oberliga-Vereine ja gewarnt. „Es ist ja auch seitdem nicht mehr vorgekommen“, sagt Kirsch.