Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Hallenbad-Tragödie: 20-Jähriger ist nicht ertrunken

Fest steht: Der 20-Jährige, der am 16. Juni nach einem Hallenbad-Besuch verstorben ist, ist nicht ertrunken.
Fest steht: Der 20-Jährige, der am 16. Juni nach einem Hallenbad-Besuch verstorben ist, ist nicht ertrunken.

Der 20-Jährige, der an Fronleichnam im Badeparadies gestorben ist, ist laut Staatsanwaltschaft im Schwimmerbecken nicht ertrunken. Videomaterial wurde gesichtet.

Der 20-Jährige, so Staatsanwalt Felix Huth auf RHEINPFALZ-Nachfrage, sei nicht im Schwimmerbecken des Hallenbades ertrunken. Todesursache sei eine „kardiologische Vorerkrankung“ gewesen, also am Herzen. Bislang gebe es keine Hinweise auf ein Fremdverschulden am Tod des 20-Jährigen. Das Material der Videoüberwachung sei mittlerweile gesichtet, ergänzt die Staatsanwaltschaft. Allerdings, so Staatsanwalt Huth, liege bislang nur die schriftliche Sektionsdiagnose vor. „Die Staatsanwaltschaft wird nach Vorliegen des ausführlichen Obduktionsberichtes über den weiteren Fortgang des Todesermittlungsverfahrens entscheiden.“

Zu dem tödlichen Unfall ist es am Donnerstagabend, 16. Juni, gekommen. Wie die Polizei berichtet hatte, soll der 20-Jährige mehrfach vom Einmeterbrett ins Schwimmerbecken gesprungen sein. Als er nach seinem letzten Sprung aus dem Becken klettern wollte, sei er nach hinten in Richtung Wasser abgesackt und untergegangen. Ein Bademeister habe den 20-Jährigen sofort aus dem Wasser geborgen; am Beckenrand wurde der junge Mann vom Rettungsdienst reanimiert. Wenige Stunden später jedoch verstarb der 20-Jährige im Krankenhaus.

Es ist der zweite Todesfall, der sich im Zweibrücker Hallenbad ereignet hat. Der erste tödliche Unfall passierte laut Stadtwerke-Chef Werner Brennemann vor 16 Jahren. Damals kam ein kleiner Junge im Massagebecken ums Leben.

Keine Informationen zur Identität des 20-Jährigen

Nachfragen der RHEINPFALZ zur Identität des Verstorbenen sowie zu möglichen Angehörigen blieben unbeantwortet. Kriminalhauptkommissar Werner Häfner gab noch zu Protokoll, dass der Mann moldauisch-bulgarischer Staatsbürgerschaft gewesen sein soll. Geboren wurde er offenbar in der Republik Moldau. Im Bad war er nach RHEINPFALZ-Informationen offenbar nicht bekannt.

Weil die Todesursache unklar war, veranlasste die Zweibrücker Staatsanwaltschaft bereits am Freitag, 17. Juni, die Obduktion des 20-Jährigen. Häfner: „Es ist nicht alltäglich, dass ein 20-Jähriger einfach so im Schwimmbad verstirbt.“ Werner Brennemann bekundete sein tiefstes Beileid. Das Bad schloss am Fronleichnamstag nach dem Unglück früher, am Freitag wurde der Betrieb regulär weitergeführt.

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