Zweibrücken Gelbe Karte, wenn die Mülltonne überquillt
Die Beschäftigten der Zweibrücker Müllabfuhr haben die Erfahrung gemacht, dass die Abfalltonnen häufig überfüllt und auch falsch befüllt werden. Der Umwelt- und Servicebetrieb (UBZ) will dieses Problem bis zum Jahresende in den Griff bekommen und startet deshalb jetzt die Aktion „Gelbe Karte für die Abfalltonne“.
„Wir werden das nicht länger dulden“, sagt UBZ-Chef Werner Boßlet. „Stellen unsere Müllwerker beim Leeren der Abfallgefäße fest, dass diese überfüllt, zu schwer oder falsch befüllt sind, hängen sie ab Oktober bis Dezember als Warnung einen gelben Anhänger mit einem entsprechenden Vermerk an die Abfalltonne.“ Beanstandete Tonnen werden künftig nicht mehr geleert. Der UBZ setzt damit die rechtlichen Grundlagen der Abfallwirtschaftssatzung und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft für Entsorgungsunternehmen um. „Es ist nicht in Ordnung, wenn die Behälter überfüllt sind und der Deckel hochsteht“, sagt Boßlet. Das stelle nicht nur ein hygienisches Problem dar, auch die Bestimmungen der Arbeitssicherheit würden nicht eingehalten. Die Mitarbeiter seien so einer erhöhten Menge an Schimmelsporen ausgesetzt, zudem könnten sie durch herabfallende Abfälle verletzt werden. Auch das erhöhte Gewicht einer überfüllten oder mit Bauschutt falsch befüllten Tonne stelle ein erhebliches Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter dar. Es komme auch immer wieder vor, dass Abfallbehälter falsch befüllt werden. In den Biotonnen finde man nicht selten Plastiktüten, und in den Papiertonnen werde häufig auch Restabfall entsorgt. „Künftig werden solche Abfallbehälter nicht mehr geleert“, kündigt Boßlet an. Wenn eine Tonne falsch befüllt ist, sei der Bürger verpflichtet, den Abfall korrekt zu trennen und anschließend fachgerecht zu entsorgen. Entweder stelle man die korrekt befüllte Tonne zum nächsten Leerungstermin wieder raus an die Straße oder man gebe den Abfall – gegen ein entsprechendes Entgelt – ausnahmsweise direkt im Ábfallwirtschaftszentrum Rechenbachtal ab. Eine nachträgliche Leerung einer beanstandeten Tonne sei generell ausgeschlossen, so Boßlet. Der UBZ-Chef weist auch auf den finanziellen Aspekt hin. Jeder Haushalt zahle für das Volumen seines Abfallgefäßes. Werde dieses Volumen durch Überfüllen der Tonne überschritten, werde der Abfall auf Kosten der anderen Gebührenzahler mitentsorgt. Damit schade man folglich der Solidargemeinschaft.