Zweibrücken Familie und Freunde, aber keine Fremden
Das Smartphone mit Kamera ist heute fast nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Doch im Schwimmbad möchte mancher nicht so gerne fotografiert werden. Auch in den Badeanstalten in Zweibrücken und Contwig sind Besucher angehalten, keine Bilder zu machen.
Im Contwiger Freibad gibt es kein generelles Smartphone-Verbot, dennoch will man nicht, dass Badegäste dort fotografiert werden, erklärte auf Anfrage Karl-Heinz Brügel von der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. „Wir appellieren an die Vernunft, dass die Gäste keine Bilder von Fremden machen.“ Ein Siegel oder einen Aufkleber auf der Kameralinse, wie es inzwischen im Offenbacher Waldschwimmbad Pflicht für jeden Badegast mit Smartphone oder Tablet ist, gibt es laut Brügel aber nicht. „Sollte sich jemand nicht an die Regel halten, ist der letzte Schritt ein Badeverbot.“ Im Zweibrücker Hallenbad Badeparadies gibt es auch kein explizites Verbot, „dennoch ist das Fotografieren zu unterlassen“, sagt Werner Brennemann, Chef der Stadtwerke, die für den Betrieb des Hallenbads zuständig sind. Wolle jemand seine Familie oder seinen Freundeskreis fotografieren, sei das kein Problem, so Brennemann. Im Hallenbad gibt es auch kein Siegel für Kameras, man habe aber auch bislang keine Probleme gehabt. Das Problem ist laut Brennemann schwierig zu handhaben. Es gebe entsprechende Hinweisschilder. Sollte es dennoch zu Schwierigkeiten mit einem fotografierenden Badegast kommen, drohen Rauswurf und möglicherweise rechtliche Schritte, so Brennemann. Für das Freibad an der Schließ gilt dasselbe. Das erklärt Heinz Braun, Pressesprecher der Stadt. ,,Im Bad sind Verbotsschilder aufgehängt, jedoch ist zum Beispiel ein Foto vom eigenen Kind oder der Familie in Ordnung. Es muss aber dann Einverständnis herrschen.“ Bei einem Verstoß ist laut Braun der Bademeister dafür zuständig, das Problem zu klären. ,„Das ist aber sehr schwierig, wenn das Bad voll ist.“ Siegel für Kameralinsen hält Braun für ,,schwierig umzusetzen, da es dadurch zu langen Wartezeiten an den Kassen kommen würde und sich dann die Schwimmbadbesucher beschweren würden“. Im Allgemeinen gilt: Öffentliche und private Schwimmbäder sind kein rechtsfreier Raum. In ihnen gilt, wie überall sonst auch, das Recht am eigenen Bild. Das heißt, dass Fotos von Menschen ohne deren Einwilligung nicht einfach so erstellt werden dürfen und schon gar nicht öffentlich, etwa im Internet, verbreitet werden dürfen. Allerdings hat jedes Schwimmbad, je nach Badeordnung, andere Regeln.