Zweibrücken Evangelisches Krankenhaus marode: Gutachter empfehlen Neubau

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In ihrer Arbeit bemängeln die Ingenieure insbesondere den Brandschutz an der Klinik. Das Krankenhaus sei diesbezüglich „als stark mängelbehaftet zu bewerten“. In Teilbereichen sei „von einer konkreten Gefahr auszugehen“. Weiter heißt es, „dass bei einem möglichen Brandereignis die Evakuierung von Patienten insbesondere bei dem zur Verfügung stehenden Personenschlüssel nicht in erforderlichem Maße möglich ist und somit Gefahr für Leib und Leben dieser Patienten besteht“. Ausdrücklich weisen die Gutachter darauf hin, „dass bei einem möglichen Schadensfall in Folge eines Brandes die verantwortlichen Vertreter des Bauherrn mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen“. Der Landesverein für Innere Mission, dem das Evangelische Krankenhaus in Zweibrücken gehört, hatte bei der Ingenieur- und Planungsgesellschaft Kappes und Partner aus Stuttgart ein Gutachten über den Zustand der Klinik in Auftrag gegeben. Bereits im Mai 2013 legte Kappes die „Erhebung des baulichen, technischen und medizintechnischen Istzustandes“ vor und fügte Expertisen über den Brandschutz und die Heizungsanlage an. Der Landesverein sprach in der Vergangenheit zwar von einem erheblichen Investitionsbedarf, nannte aber keine Größenordnung und hielt auch das Gutachten unter Verschluss. Der RHEINPFALZ liegt es nun vor. Die Experten aus Stuttgart nahmen das Krankenhaus bei mehreren Begehungen im April 2013 in Augenschein und sichteten umfangreiche Unterlagen des Landesvereins. In ihrer Untersuchung kommen sie zu dem Ergebnis, dass Sofortmaßnahmen ergriffen werden müssen, vor allem um die Mängel beim Brandschutz zu beseitigen. Hier bestehe „dringender Handlungsbedarf“. Die Ingenieure empfehlen, die Sofortmaßnahmen noch im Jahr 2014 ausführen zu lassen. Die Kosten für die nötigen Sofortmaßnahmen geben sie mit 6,2 Millionen Euro an. Damit würde allerdings nur das Dringendste erledigt. Danach sei eine Teilsanierung des gesamten Krankenhauses erforderlich. Diese sollte bis zur Mitte des Jahres 2018 abgeschlossen sein und 54,7 Millionen Euro kosten. Die Gutachter sprechen ausdrücklich von einer Teilsanierung oder von „mittelfristigen Maßnahmen“ und nicht von einer Generalsanierung. Sie begründen das so: „Den Beteiligten muss hierbei klar sein, dass auch nach Umsetzung dieser mittelfristigen Maßnahmen nicht das Niveau eines Neubaus erreicht wird. Eine Generalsanierung mit dem Ziel der Erreichung eines Zustandes, der zumindest weitgehend einem Neubau entspricht, würde deutlich höhere Investitionen erfordern.“ Indirekt legen die Gutachter dem Landesverein nahe, lieber ein neues Krankenhaus zu bauen und das derzeitige abzureißen. Sie schreiben: „Spätestens dann stellt sich die Frage, ob stattdessen nicht ein Neubau an anderer Stelle sinnvoller wäre.“ Die Ingenieure aus Stuttgart stellen die Kosten von Sofortmaßnahmen und Teilsanierung in Höhe von zusammen 60,9 Millionen Euro den Kosten eines Neubaus in Höhe von 88,6 Millionen gegenüber. Als Argumente für einen Neubau führen sie zudem an: „Der laufende Betrieb im Bestandsgebäude wäre dann von den Baumaßnahmen nicht betroffen, und ein Umzug könnte in aller Ruhe nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen.“ Beim Evangelischen Krankenhaus handelt es sich um ein siebenstöckiges Hochhaus, das 1978 fertiggestellt und bezogen wurde. Die Gutachter schreiben, dass seither „nur sehr wenige Änderungen vorgenommen“ wurden, in den 1980er Jahren habe es drei Sanierungen gegeben: des Daches und der Asbestdämmungen, außerdem sei der Beton außen mit Kunststoff überzogen worden. Da die Struktur des Hauses, ein Großteil der Technik sowie die Ausstattung noch aus der Zeit der Errichtung stamme, sei das Krankenhaus teilweise in einem befriedigenden, teilweise in einem ausreichenden und teilweise in einem mangelhaften Zustand. Einige Bereiche wie die Kapelle wiesen hingegen einen guten Zustand auf. Die Haustechnik befinde sich sogar „augenscheinlich in einem sehr guten Betriebs- und Wartungszustand“. Eines der größten Probleme des Krankenhauses erkennen die Gutachter allerdings im Brandschutz. Die Mängel seien auch darauf zurückzuführen, dass „die zuständigen Bau- und Brandschutzbehörden“ beim Bau des Krankenhauses in den 1970er Jahren dem Bauherrn „abweichend vom Baurecht erhebliche Erleichterungen hinsichtlich des Brandschutzes zugestanden“. Die Gutachter schlussfolgern dies „aus verschiedenen Aktenvermerken und -notizen“. Sie fanden zudem heraus: „Weiterhin wurden wesentliche Anforderungen des Baurechtes nicht geplant und mit der Baugenehmigung nicht gefordert.“ Die Sachverständigen aus Stuttgart schreiben, dass für das Krankenhaus „ein konkreter und weitreichender Katalog mit Brandschutzmaßnahmen vorliegt, um das Gebäude entsprechend seiner Struktur und Nutzung den baurechtlichen Erfordernissen hinsichtlich des Brandschutzes anzupassen“. Sie empfehlen zudem „dringend eine zügige Erstellung eines Gesamt-Brandschutzkonzeptes“. Ein solches sei bereits bei einer Gefahrenverhütungsschau im Jahr 2009 gefordert worden. Es wurde aber offenbar nicht erstellt.

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