Zweibrücken Ertrunkenes Kind: Akte nun in Zweibrücken

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Die Akte mit dem Obduktionsergebnis des in einen Pool gestürzten und wenig später verstorbenen Mädchens aus Mörsbach ist gestern bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken eingegangen. Das bestätigte Iris Weingardt, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Weil die Anderthalbjährige in der Uniklinik Homburg gestorben war, hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken das Ermittlungsverfahren zur Todesursache eingeleitet. Am Dienstag habe sie die Akten an die Zweibrücker Behörde weitergeleitet. Dort werde nun das Verfahren registriert und der Akteninhalt ausgewertet, informierte Weingardt. „Danach werden wir mit Sorgfalt prüfen, ob es irgendein Verschulden an dem Tod des Mädchens gibt.“ Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken geht davon aus, dass das Kind ertrunken ist. Es gebe „keine Hinweise für eine todesursächliche Gewalteinwirkung durch fremde Hand“ (wir berichteten zuletzt am 19. August). Das kleine Mädchen war am 3. August nachmittags in einem unbeobachteten Moment in einen fremden Gartenpool in Mörsbach gefallen. Als die Eltern den Sturz bemerkten, lebte das Kind noch, und es wurde in die Uniklinik Homburg gebracht. Dort starb es wenig später in der Kinderklinik. Zum möglichen Abschlusszeitpunkt der Ermittlungen wollte die Zweibrücker Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.

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