Zweibrücken Einwurf: Fehler

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Für Journalisten zählt die Polizei wie Gerichte und Staatsanwaltschaften zu den privilegierten Quellen. Das heißt: Journalisten dürfen Angaben von der Polizei ungeprüft veröffentlichen. Journalisten verletzen nicht ihre Sorgfaltspflicht, wenn sie der Polizei glauben und deren Angaben nicht gegenrecherchieren. Dies setzt voraus, dass die Polizei sorgfältig arbeitet und sorgfältig mit Informationen umgeht, die sie erhält und verbreitet. Natürlich passieren in der Hektik des Alltags überall Fehler, auch bei der Polizei, auch bei der RHEINPFALZ. Dann gehört es sich, dass man sich zu dem Fehler bekennt und ihn richtigstellt. Es ehrt die Saarbrücker Polizei, dass sie das gestern tat. Es ist schade, dass sie nicht schon früher und von sich auf diese Idee kam.

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