Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel Ein SEK-Einsatz, eine Machete und ein Bußgeld

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Es war eine Woche vor Weihnachten, als das Spezialeinsatzkommando der Polizei zu einem Einsatz auf den Zweibrücker Flughafen beordert wurde. Dort machten sie sich auf die Suche nach einem Mann, der zwei Männer mit einer Machete bedroht haben soll. Mittlerweile ist der Fall bei der Stadt gelandet.

Was war damals passiert? Die Zweibrücker Polizei wurde am 16. Dezember gegen 21.30 Uhr alarmiert. Nach Zeugenaussagen sollte ein junger Mann in einer Wohnanlage in der Nähe des Wasserturms auf dem Flugplatzgelände mit einer Machete zwei andere Männer angegriffen haben. Nach Aussage dieses Zeugen hat der Täter versucht, ihn mit der Machete zu schlagen und zu verletzen. Zudem soll er mit einer Schrotflinte oder einem Jagdgewehr auf ihn gezielt haben. Als die Polizei eintraf, war der Macheten-Mann verschwunden. Die Beamten fanden allerdings die Waffe in einem Gebüsch neben der Wohnanlage. Der Angegriffene hatte ausgesagt, dass er den Angriff mit dem Buschmesser abwehren konnte und die Machete dabei über die Brüstung des Rundgangs fiel. Trotz ausgedehnter Fahndung und eines Hubschraubereinsatzes konnte die Polizei den Flüchtigen an diesem Abend und am darauffolgenden Tag nicht aufspüren. Der Mann wurde jedoch später ermittelt.

Hat er mit der Machete nur Stöcke geschnitzt?

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt und „zur Verfolgung einer in Betracht kommenden Ordnungswidrigkeit an die Zweibrücker Stadtverwaltung abgegeben“. Die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt erläutert, warum dies so kam. Die Ermittlungen der Polizei hätten ergeben, dass der frühere Beschuldigte an dem besagten Abend im Dezember von einem Spaziergang mit seinem Hund und einem weiteren Mann zu der Wohnanlage zurückgekehrt war. Der 26-Jährige habe bei der Vernehmung eingeräumt, eine Machete dabei gehabt zu haben. Er habe sie allerdings dafür genutzt, fürs Spiel mit seinem Hund Stöcke zu schnitzen.

„Was dann geschah, lässt sich nicht feststellen“

„Was dann geschah, lässt sich nicht feststellen“, so Weingardt. Dafür seien die Aussagen zu konträr. Nach Angaben der einen Gruppe soll der 26-Jährige einen der Zeugen angegriffen haben. Nach Darstellung der anderen und des vormals Beschuldigten griff der Zeuge selbst, der wegen Lärms zur Ruhe ermahnt wurde, den 26-Jährigen an. Die angebliche Schusswaffe, mit der der 26-Jährige den Zeugen bedroht haben soll, wurde laut Weingardt nicht gefunden.

„Das Tatgeschehen war nicht aufzuklären“, stellt Weingardt nüchtern fest. Da das Mitführen einer Machete keinen strafbaren, sondern möglicherweise einen als ordnungswidrig einzustufenden Verstoß gegen das Waffengesetz darstelle, habe die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Sache zur Prüfung an die Stadtverwaltung weitergeleitet.

Dem Machetenmann drohen 500 Euro Bußgeld

Die Stadtverwaltung hat nach Angaben des kommissarischen Pressesprechers Thilo Huble den Fall am 5. Juni von der Staatsanwaltschaft übernommen. Bevor die Stadt einen Bußgeldbescheid erlasse, habe der Rechtsanwalt des Beschuldigten noch Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Die Bußgeldstelle der Stadt gehe von zwei waffenrechtlichen Tatbeständen aus: dem Führen einer Hiebwaffe und dem Führen einer Anscheinswaffe, so Huble. Wenn von Seiten des Beschuldigten keine überzeugenden Entlastungsargumente vorgetragen würden, sei mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro plus sonstigen Kosten zu rechnen.

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