Zweibrücken Ein Plädoyer für die Hochwasservorsorge

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Ralf Schernikau, Ministerialrat im Umweltministerium in Mainz, warb gestern im Stadtrat dafür, ein Hochwasserschutzkonzept für Zweibrücken aufzustellen. Das Land fördere dies mit bis zu 90 Prozent der Kosten.

Viele erinnern sich noch an das Jahrhundert-Hochwasser kurz vor Weihnachten 1993, als der Schwarzbach über die Ufer trat und die Fußgängerzone sowie die städtischen Plätze und die Rennwiese überflutete. Der Hornbach schwoll ebenso stark an und machte die Autobahnunterführung und den Bubenhauser Platz unpassierbar. Schernikau verdeutlichte in der Ratssitzung, dass die Hochwasserstände von 1993 – 4,06 Meter des Schwarzbachs am Pegel Contwig und 4,74 Meter des Hornbachs am Pegel Althornbach – teils noch ein gutes Stück unter einem vom Wasserwirtschaftsamt ermittelten Extremhochwasserstand liegen. Die Behörde sieht den Schwarzbach bei Contwig dann um 14 Zentimeter über dem Hochwasserstand von 1993, den Hornbach gar um 88 Zentimeter darüber. Von einem Extremhochwasser wären in Zweibrücken 4000 Einwohner unmittelbar betroffen, mahnte Schernikau. Plötzlich auftretende Starkregen seien 2016 vermehrt registriert worden. Sie seien zwar auf eine kleinere Fläche konzentriert, könnten aber überall auftreten und für immense Schäden sorgen – auch in Zweibrücken. Klimaexperten rechneten mit einer Zunahme der Häufigkeit und Intensität solcher Starkniederschläge. „Ist irgendwer auf so etwas vorbereitet?“, fragte Schernikau in die Runde. Er wolle deshalb für Hochwasservorsorge werben. Denn Hochwasser könne man schließlich nicht verhindern. Durch Wasserrückhalt in der Fläche oder Renaturierung von Gewässern sei es aber möglich, Hochwasser örtlich abzumildern. Mauern und Dämme könnten auch einen Schutzbeitrag leisten. Hilfreich sei aber nur eine öffentliche Hochwasservorsorge. Kommunen könnten schon über die Bauleitplanung Einfluss nehmen, Bebauungspläne überprüfen und sie in gefährdeten Bereichen anpassen. Durch eine entsprechende Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie der Renaturierung von Auen könne man Niederschläge auf natürlichem Weg zurückhalten. Die Planung von Schutzmauern, Deichen und Rückhaltebecken zählt laut Schernikau zu den technischen Schutzmaßnahmen, die eine Kommune anleiern kann. Im hochwassergefährdeten Bereich gehörten Heizungsanlagen „nicht in den Keller, wo sie absaufen können, sondern nach oben“, so Schernikau. Im Übrigen sei eine private Elementarschadenversicherung ratsam. Kommunen sollten einen Alarm- und Einsatzplan in der Schublade haben, Feuerwehr und Katastrophenschutz ebenso. Jeder müsse genau wissen, was er im Ernstfall zu tun hat. |ts

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