Saarbrücken Durchsuchung im Stadtrat: Verdacht der Bestechlichkeit
Die Saarbrücker Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen die beiden Mitglieder der zweiköpfigen Fraktion „Die Fraktion“ im Stadtrat der saarländischen Landeshauptstadt. Wie Oberstaatsanwalt Mario Krah erläutert, besteht der Verdacht der Bestechlichkeit. Konkret gehe es dabei um den Anfangsverdacht, dass im Vorfeld der Stadtratssitzung vom 19. Juli 2022 Geld an die beiden Ratsmitglieder geflossen sein soll, damit diese in der Sitzung dem Antrag zustimmen, dass die Fußgängerzone rund um den St. Johanner Markt in Saarbrücken deutlich vergrößert wird. Tatsächlich wurde damals die Erweiterung der Fußgängerzone bei 31 Ja- gegen 29 Nein-Stimmen beschlossen.
Am Dienstag nun wurde ein Durchsuchungsbeschluss des Saarländischen Oberlandesgerichtes vollstreckt und das Büro der betreffenden Fraktion im Saarbrücker Rathaus sowie die Wohnungen der beiden Stadtratsmitglieder durchsucht. Dabei seien elektronische Datenträger sichergestellt worden. Bei der Gruppierung „Die Fraktion“ soll es sich um einen Ableger der Satirepartei „Die Partei“ handeln.
Just an diesem Dienstag, 18. April, wurden in der Innenstadt Schilder enthüllt, die die Erweiterung der Fußgängerzone in Saarbrücken anzeigen. Diese wurde rund um den St. Johanner Markt von bislang 16.000 auf jetzt 25.000 Quadratmeter vergrößert.
Wie Mario Krah ergänzt, haben sich die beiden Beschuldigten zum Tatvorwurf bislang noch nicht geäußert.