Zweibrücken RHEINPFALZ Plus Artikel DRK: Streit um fristlose Kündigung landet beim Landgericht

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Das Landesarbeitsgericht in Mainz hat im Rechtsstreit zwischen dem Rot-Kreuz-Kreisverband Südwestpfalz und seinem ehemaligen Geschäftsführer eine Entscheidung getroffen: Zuständig für das Verfahren ist das Landgericht in Zweibrücken. Dort wird der Zivilprozess nun verhandelt.

Zum Sommeranfang 2020 hatte der Geschäftsführer beim DRK gekündigt – und zwar bis zum Jahresende. Rund zwei Wochen später kündigte ihm der Kreisverband fristlos. Dagegen klagte der frühere Geschäftsführer vor dem Landesarbeitsgericht. Nach etwa sechs Monaten entschied dies: zuständig ist das Landgericht in Zweibrücken. Das teilte der Präsident des Kreisverbandes, Klaus Fuhrmann aus Käshofen, am Dienstag auf Anfrage mit.

Laut Fuhrmann hat das Landgericht den Kläger bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, in der Sache nicht zuständig zu sein. Dagegen habe der ehemalige Geschäftsführer Mitte August eine Beschwerde eingelegt. Fuhrmann wies darauf hin, dass zwischen dem Kreisverband und seinen Geschäftsführern kein klassisches Arbeitsverhältnis besteht. „Wir sind ein Verein, und auf Grund der Satzung ist der Geschäftsführer ein Mitglied im Vorstand“, erklärt Fuhrmann. Dabei handele es sich um eine Hauptamtliche Tätigkeit, die über einen Dienstvertrag geregelt werde. In diesem Vertrag werde auch die Entlohnung geregelt. Und weil kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinn bestehe, sei das Arbeitsgericht auch nicht zuständig. „Das hat das Gericht nun definitiv festgestellt. Es sind auch keine weiteren Rechtsmittel mehr möglich“, teilte Fuhrmann mit.

Fuhrmann: Urteil wohl im kommenden Jahr

Das heißt, die Akten gehen an das Zweibrücker Landgericht, vor dem der Zivilprozess verhandelt wird. Dies muss dann entscheiden, ob die fristlose Kündigung rechtens war oder nicht. Sollten sich die beiden Parteien im Vorfeld des Prozesses nicht einigen, rechnet Fuhrmann erst für das kommende Jahr mit einem Urteil.

Wie berichtet nannte der Kreisverband Unstimmigkeiten bei den Finanzen als Grund für die fristlose Kündigung. Diese Unstimmigkeiten seien beim Prüfen der Finanzen und bei einer externen Revision aufgetreten. Der ehemalige Geschäftsführer sagte im August 2020 gegenüber der RHEINPFALZ, dass die Anschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechen und für ihn nicht nachvollziehbar seien. Deshalb wehre er sich gegen die fristlose Kündigung.

Anzeige wegen Untreue

Auch Untreue steht im Raum Das DRK und seine ehemalige Führungskraft streiten sich allerdings nicht nur wegen der Kündigung. Der Kreisverband hat gegen den früheren Geschäftsführer eine Strafanzeige erstattet. Wie die Staatsanwaltschaft im Sommer 2020 mitteilte, lautet der Vorwurf Untreue. Es geht um die angeblich unrechtmäßige Auszahlung von Überstunden und das Umschreiben eines Telefonanschlusses. Wie die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt gestern mitteilte, ruht das Verfahren weiterhin. Die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken warte den Ausgang des zivilen Verfahrens ab.

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