Zweibrücken Die Wochenend-Kolumne: Ich bin der Meinung, dass ...

Das war ein Hin und Her in den letzten Tagen. Kommen sie heute, oder dauert es doch bis Morgen? Sind sie gar schon im ehemaligen Terminal des Flughafens angekommen, und wir wissen es gar nicht? Die Spekulationen schossen ins Kraut, bis am Montagnachmittag die Probleme mit dem Trinkwasser – das Wasser stand monatelang in den Leitungen und es konnten sich Bakterien bilden – am Flughafen bekannt wurden. Und deswegen war klar, dass erst noch einige Laboruntersuchungen anstehen, bis man die Flüchtlinge dort guten Gewissens sicher einquartieren kann. Egal, wo man hinkommt, es dauert nicht lange, bis das Gespräch auf die Flüchtlinge kommt. Sie sind derzeit das bestimmende Thema. Gestern trafen nun die ersten mit Bussen am Flughafen ein. Sie wurden so abgeschirmt, dass sie außer den Helfern keiner zu Gesicht bekam. Ist das notwendig? Ginge es streng nach dem Asylgesetz, würde man sie im Stadtgebiet in den nächsten Wochen auch nicht sehen. Denn laut Gesetz dürfen sie die Stadt oder den Landkreis, auf dessen Gebiet sich die Erstaufnahmeeinrichtung befindet, nicht verlassen. Und die ehemalige Abflughalle befindet sich auf Contwiger Gemarkung, gehört also zum Landkreis. Das hieße: Die Flüchtlinge dürften bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag zwar nach Hornbach und Contwig oder gar nach Dahn und Hauenstein, aber nicht nach Zweibrücken. Und sie dürften sich nur in einem kleinen, abgegrenzten Bereich innerhalb des eingezäunten Flughafengeländes bewegen. Gingen sie nur ein paar Meter aus dem Vordereingang, stünden sie schon auf Zweibrücker Gemarkung. Und das wäre gesetzlich nicht erlaubt. Irrsinn! Gut, dass Stadt- und Kreisspitze nicht auf Paragrafen reiten und eine pragmatische Lösung gefunden haben. Ihr Willkommensgruß: Sie haben eine Vereinbarung unterzeichnet, dass sich die Flüchtlinge auch auf Zweibrücker Gemarkung aufhalten dürfen. Der Umwelt- und Servicebetrieb UBZ kann mit den Arbeiten zur Erweiterung der Deponie loslegen, nachdem die SGD Süd den Sofortvollzug angeordnet hat. Somit können die vorbereitenden Rodungsarbeiten im November beginnen, und der UBZ verliert kein komplettes Jahr. Damit kann auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), der gegen die Erweiterung klagt, kurzfristig leben. Allerdings sollte das Oberverwaltungsgericht dann zügig bis Mitte 2016 über die BUND-Klage entscheiden, bevor der UBZ mit der Abdichtung des neuen Deponieteils beginnt.