Zweibrücken Der Rettungs-Heli hängt in der Luft
Darf die Luftrettung nun einen Rettungs-Heli am Flugplatz Zweibrücken stationieren? Das Innenministerium sagt nicht Ja oder Nein. Immerhin gibt es einige Antworten.
Vor vier Wochen hatte der Zweibrücker Landtagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Christoph Gensch gleich drei parlamentarische Anfragen an die Landesregierung zu Fragen der Luftrettung bei medizinischen Notfällen gestellt. Warum ist ein Anfang November gestellter Genehmigungsantrag der DRF Luftrettung, einen auch für Notfallversorgung ausgestatteten Verlegungshubschrauber am Triwo-Flugplatz zu stationieren, noch nicht beschieden? Was weiß das Land über den Bedarf an einem zusätzlich einzusetzenden Rettungshubschrauber an der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saarland, quasi im Lückenschluss der in Saarbrücken und Ludwigshafen stationierten Rettungs-Helis Christoph 16 und 5? Würde ein im Zwischenbetrieb gestatteter, im Gebiet Kaiserslautern stationierter Rettungs-Heli im Fall der Fälle auch Patienten in Zweibrücken oder der Südwestpfalz zu Hilfe eilen? Randolf Stich, Staatssekretär des für die Organisation des öffentlichen Rettungsdiensts in Rheinland-Pfalz zuständigen SPD-geführten Innenministeriums, hat Gensch nun geantwortet. Zusammengefasst: Nichts Genaues weiß man nicht. Das Land hat weder über eine Stationierung eines ITH in Zweibrücken, in Sembach oder sonst wo in der Westpfalz entschieden, noch hat es Erkenntnisse darüber, ob es in Notfällen eine Unterversorgung gibt. Zudem sei man handlungsgehemmt, weil just die Luftrettung den Rechtsweg beschritt. Das gilt aber wohl nicht mehr. Eine Klage der DRF beim Verwaltungsgericht Mainz gegen das Vorgehen des Landes wurde am 21. Mai im Eilverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Antworten der Landesregierung erhellen zumindest einige Abläufe. Wie berichtet, beantragte die DRF, mit 29 Stationen in Deutschland neben dem ADAC der größte Betreiber von Rettungs- und Intensivhubschraubern, im Oktober eine Stationierung bei der Triwo in Zweibrücken. Man sehe einen Bedarf in der Region, sagt Unternehmenssprecherin Petra Hentschel. Laut Staatssekretär Randolf Stich wurde der Antrag für die Dauer von vier Jahren gestellt und beinhaltet die Genehmigung zu aus medizinischen Gründen veranlassten Lufttransporten von Patienten, von medizinischem Gerät und auch die Beförderung von medizinischen Teams. Zudem könne der Heli auch zu „sonstigen Einsätzen“, sprich echten Rettungseinsätzen bei Unfällen und Notfällen, herangezogen werden. Eingeklinkt in das öffentlich-rechtliche System der Rettungsleitstellen im Land. Das Innenministerium hat am 8. März und dann noch mal am 19. März den Antrag abgelehnt. Und zwar deshalb, weil es selbst unterdessen ein Verfahren auf den Weg gebracht hat, um den Bedarf für einen weiteren Rettungshubschrauber in der Region Westpfalz/östliches Saarland zu ermitteln. Unter anderem wurde Mitte Februar eine Bedarfsanalyse in Auftrag gegeben. Ergebnisse daraus werden bis Mitte des Jahres vom Ministerium erwartet. Sollte sich zeigen, dass die Notrettung, am Boden und in der Luft, Lücken hat, würde das Land europaweit den Betrieb eines zusätzliche Rettungshubschraubers ausschreiben. Bevor sich für die letztlich Millionen Euro Kosten nach sich ziehende Stationierung keine gesicherte Grundlage ergibt, lehnt das Land den Stationierungs-Antrag der DRF ab. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Christoph Gensch ergibt sich auch, dass die DRF zwar den Hubschrauber mit zwei Piloten, einem Notarzt und einem Rettungsassistenten am Triwo-Flugplatz Zweibrücken stationieren würde, ihn aber von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang direkt an der Uniklinik Homburg abheben lassen möchte. Für die Nachteinsätze im beantragten 24-Stunden-Betrieb wäre die Basis dann wieder Zweibrücken. Bis zur endgültigen Bedarfsklärung hat das Land einen Interimsbetrieb für einen kombinierten Rettungs- und Transporthubschrauber bis März 2020 ausgeschrieben. Die Vergabe war bis zum 21. Mai durch ein anhängiges Gerichtsverfahren behindert. Immerhin stellt das Innenministerium nun klar, dass die Interimskonzession nicht nur die Versorgung in Kusel, Kaiserslautern und dem Donnersbergkreis sicherstellen würde, sondern auch Zweibrücken und der Südwestpfalz zugutekommen würde.