Wochenendmeinung
Der Hamburger, der von den Zweibrückern Geld wollte, hat sich selbst ins Knie geschossen
„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, heißt es. Will sagen: Wenn man vor Gericht steht, muss man darauf vertrauen, dass das passende Urteil gesprochen wird. Verstehen tut man es nicht immer. Bei der Privatstraße in Ixheim hat das Verwaltungsgericht in Neustadt einen Beschluss gefasst, den man auf Anhieb versteht – auch wenn der Wortlaut etwas mühselig zu lesen ist. Im Grunde sagen die Richter: Egal, wem die Straße gehört, da fahren seit Jahren auch andere drauf rum, da kann man sie jetzt nicht einfach so mir nix, dir nix sperren oder verschmälern.
Gut, dass sich die Stadt für die Anwohner eingesetzt hat und im Herbst gegen die blauen Markierungen vorgegangen ist. Im Frühjahr, als es um eine andere Privatstraße in Ixheim ging, die Siebenpfeifferstraße, da waren Stadtspitze und Verwaltung doch sehr zögerlich. Natürlich verwiesen sie zurecht darauf, dass eine Privatstraße die Stadt erst mal nichts angeht. Aber man hätte sich damals ein stärkeres Signal gewünscht, dass die Stadt ihre Einwohner unterstützt, so gut es möglich ist.
Die Entscheidung zu den Fuchslöchern dürfte nun auch die Anwohner der Siebenpfeifferstraße ruhiger schlafen lassen, auch wenn das eine mit dem anderen erst mal gar nichts zu tun hat. Sie lässt sich auch nicht eins zu eins auf andere Fälle übertragen. Bei den Fuchslöchern betont das Gericht, dass die mehrfach wechselnden Eigentumsverhältnisse eine Rolle gespielt haben. Das Gericht weist darauf hin, dass der ursprüngliche Besitzer nichts dagegen gehabt habe, dass die Straße vom öffentlichen Verkehr genutzt wird. Spätere Besitzer hätten daran auch nichts geändert. Und nun, da ein Geschäftsmann aus Hamburg die Straße gekauft hat, müsse der eben den Status quo hinnehmen. Daran jetzt noch etwas zu ändern, dafür sei es nun zu spät.
Das ist bemerkenswert einfach. Das Gericht kam damit zu dem Schluss, den auch ein Laie ziehen würde: Eine Straße, die für viele Menschen wichtig ist, kann nicht zur Privatangelegenheit eines Einzelnen werden. Das Schöne an dem Beschluss: Er ändert nichts daran, wem die Straße gehört und wer dafür verantwortlich ist. Weder die Stadt noch die Anwohner müssen dadurch für Arbeiten am Asphalt oder am Kanal aufkommen. Im Grunde genommen hat sich der Käufer selbst ins Knie geschossen: Er hat Geld für eine Straße ausgegeben, mit der er kein Geld machen kann. Für deren Unterhalt er im Gegenteil irgendwann Geld bezahlen muss.
Wobei es noch nicht ganz so weit ist. Ein anderes Sprichwort lautet: „Vor Gericht braucht man drei Säcke, einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld.“ Es kann durchaus sein, dass der Besitzer Beschwerde gegen den Beschluss einlegt und sich das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz damit befassen muss. Und dass das Gericht in Koblenz zu einem anderen Schluss kommt als das in Neustadt. Sie wissen ja: Vor Gericht und auf hoher See ...
