Wochenendmeinung Das Stadtfest-Cannabisverbot verbläst viel Rauch um nichts
Im Mai hatte die Zweibrücker Stadtverwaltung den Wunsch der CDU-Ratsfraktion nach einem eigenen Cannabisverbot fürs Stadtfest als überflüssig verworfen. Denn die Bedingungen, unter denen öffentlich gekifft werden darf, seien im Bundesgesetz hinlänglich geregelt: In der Fußgängerzone, rund um Sportstätten und überall dort, wo Kinder sich aufhalten, muss der Joint ohnehin kalt bleiben. Der CDU-Vorstoß – viel Rauch um nichts?
Die Kommunalwahl vom 9. Juni hat den Zweibrücker Stadtrat personell verändert. Kaum trat das umformierte Gremium erstmals zusammen, grub die CDU ihr Kiffverbot wieder aus und fand diesmal eine Mehrheit. Zwar ist Cannabis auf dem Stadtfest sowieso verboten, aber nun wurde der Beschluss mit 21 Ja- gegen 16 Neinstimmen durchgewunken. Die Verbotsmehrheit rekrutiert sich aus den Stimmen der CDU, FWG und der auf acht Ratsmandate erstarkten AfD. Hätte Letztere sich nicht als Mehrheitsbeschaffer betätigt, wäre der christdemokratische Antrag gescheitert. Also noch mehr Rauch um nichts? Für den noch nicht einmal eine Brandmauer nötig ist?
Alkohol und Tabak aus alter Tradition
Niemand bezweifelt, dass auch beim Stadtfest 2024 aus guter alter Tradition der Alkohol in Strömen fließen wird. Und wer nicht vom Glimmstängel lassen mag, der darf seinem Laster selbstverständlich auch beim Zweibrücker Stadtfest frönen. Denn auch der Tabakgenuss fußt auf alten Traditionen unserer Väter.
Wir dürfen gespannt sein, ob Ordnungsamt und Polizei am kommenden Wochenende mit Taschenlampen in die Aschenbecher leuchten und ob mancher Festbesucher zur Kontrolle seine Zigaretten und Selbstgedrehten vorzeigen muss. Da könnte ja ein Krümel Gras drin sein.
Beim Stadtfest ein Kiffverbot anzuordnen, ist das eine. Wie und von wem das aber in der Praxis durchgesetzt werden soll, ist eine ganz andere Frage. Viel Rauch um nichts?