Zweibrücken
Bezahlkarte für Flüchtlinge: Was die Verwaltung begrüßt und wo sie skeptisch ist
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am Mittwoch beschlossen, dass bis Sommer eine Bezahlkarte für Asylbewerber bundesweit eingeführt wird. Einen Teil der staatlichen Leistungen erhalten Asylbewerber demnach als Guthaben auf einer Karte und nicht mehr bar auf die Hand. Wie hoch der Barbetrag sein soll, kann jedes Land selbst entscheiden.
„Grundsätzlich ist die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zu begrüßen“, teilt dazu Stadtpressesprecher Jens John auf Anfrage mit. Auch, dass 14 Bundesländer die gemeinsame Vergabe im Sommer anstreben, „sehen wir als positives Signal“. Es sei noch nicht klar, in welcher Form die Bezahlkarte für das Land Rheinland-Pfalz nun kommen werde. John: „Aktuell heißt es, dass mindestens ein Teil der Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte ausgezahlt werden soll.“ Der Anteil des Barbetrags sei Ländersache.
Skeptisch ist die Verwaltung, was den sicheren Umgang mit der Karte anbelangt
„Eine Bezahlkarte, bei der keinerlei Bargeld ausgezahlt werden würde, hätten wir durchaus kritisch gesehen“, gibt John zu bedenken. Da in Deutschland in vielen Bereichen des täglichen Lebens noch nicht bargeldlos bezahlt werden könne, würden die Geflüchteten mit einer Bezahlkarte von diesen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen, argumentiert die Stadtverwaltung. Skeptisch ist die Verwaltung auch, was den sicheren Umgang mit der Karte anbelangt. Es sei „aus einschlägigen Erfahrungen mit Warengutscheinen, welche auch jetzt in Einzelfällen zur Anwendung kommen, zu erwarten, dass die Geflüchteten „kreative Lösungen„ für die Beschaffung von Bargeld anwenden werden“. Nicht zuletzt könnte dies „mit einem Anstieg von kriminellem Verhalten einhergehen“, so John.
Aus Sicht der Verwaltung sei, je nach tatsächlicher Ausgestaltung der Bezahlkarte, „ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand im Vergleich zur bisherigen Verfahrensweise zu befürchten“. Zudem könnten Geflüchtete in Fällen von Leistungsüberbezahlungen gegebenenfalls keine Rückzahlung tätigen. Zu klären sei auch, wie zu verfahren ist, wenn die Karte verloren geht. Trotz aller Bedenken, „hoffen wir nun, dass die Einführung der Bezahlkarte auch die gewünschten Effekte bringt und die Anreize für illegale Migration nach Deutschland gesenkt werden“, ist John optimistisch.
Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein
Laut Stadtverwaltung bekommen aktuell 148 Personen – 96 Bedarfsgemeinschaften – Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über das Amt für soziale Leistungen. „Nur diese wären dann auch von der Einführung einer Bezahlkarte betroffen“, stellt John klar.
Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Geflüchtete sollen dann wie mit einer EC-Karte bargeldlos einkaufen können, die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein. In den vergangenen Tagen forderten bereits die FDP im Germersheimer Kreistag sowie die CDU im Pirmasenser Stadtrat die Einführung einer solchen Bezahlkarte.