Meinung RHEINPFALZ Plus Artikel Adventsfenster: Alkohol-Gebühren hätten Spenden aufgefressen

Ein Prosit auf die Einigung.
Ein Prosit auf die Einigung.

Die Behörden haben verstanden, dass sie beim Adventsfenster nicht mit der Gebührenkanone auf Spatzen schießen müssen.

Künftig dürfen nette Mörsbacher Nachbarsleute also im Advent gemeinsam ein Stündchen lang für gute Zwecke Weihnachtslieder singen, ohne dass unnötiger Gebührenärger die Besinnlichkeit trübt. Denn an einem gemütlichen Dezemberabend wärmt man sich gerne mit einem Getränk. Bei den beliebten Adventsfenster-Aktionen ist es Brauch, dass das Tässchen Glühwein oder Fläschchen Bier gegen einen kleinen Obolus zu haben ist, der später dem Kindergarten oder an andere gute Zwecke gespendet wird.

Nervig genug, dass der Gastgeber wegen drei Litern Glühwein oder einem Kasten Stubbi extra eine Schankgenehmigung von der Stadt braucht. Dass so ein Schriftstück 48 Euro kostet, die die zu spendenden Einnahmen weitgehend auffressen, kann einem den Spaß an der Freud schon vergällen.

Nun ist das Zweibrücker Rathaus gesetzlich verpflichtet, für die Abgabe alkoholischer Getränke eine Schankgenehmigung einzufordern. Die Verwaltung nutzt nun aber ab sofort ihren Spielraum, im Sinne der Adventsfenster-Gastgeber ausnahmsweise auf das Erheben von Gebühren zu verzichten. Und das tut sie jetzt unbürokratisch, nachdem sie auf das Ärgernis hingewiesen wurde.

Na bitte, geht doch. Man sieht sich beim Adventsfenster 2025.

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