Zweibrücken Zweibrücken: Kita-Gesetz sorgt für großen Unmut

Im Juni hatten die Kleinen im Kindergarten Regenbogen in Mittelbach viel Spaß. Wegen des neuen Kita-Zukunftsgesetzes und dessen
Im Juni hatten die Kleinen im Kindergarten Regenbogen in Mittelbach viel Spaß. Wegen des neuen Kita-Zukunftsgesetzes und dessen Auswirkungen hat die Stadt hingegen wenig Freude.

Wenn das rheinland-pfälzische Kita-Zukunftsgesetz in der jetzt vorgelegten Form im kommenden Jahr vom Landtag beschlossen werden sollte, würde die Stadt für ihre Kindertagesstätten mehr als 800 000 Euro zusätzlich aufwenden müssen. Das ist nur eine von vielen negativen Auswirkungen, die den Verantwortlichen im städtischen Jugendamt und den Kindertagesstätten Sorgen bereitet.

Alle sind dagegen

Der Gesetzentwurf war im Juni von der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin Stefanie Hubig mit blumigen Worten und der Aussicht auf Verbesserungen vorgestellt worden. Mittlerweile liegen dem Ministerium die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, der Träger der Einrichtungen und der Gewerkschaften vor. Es hat Gesprächsrunden mit den Jugendamtsleitern und den Vertretern des Ministeriums gegeben. Die Reaktionen sind nahezu identisch und für Interessierte im Internet dokumentiert. „Es hat sich gezeigt, dass alle dagegen sind“, bemerkte der Zweibrücker Jugendamtsleiter Jörg Klein gestern in einem Pressegespräch. Wie sich das neue Gesetz auf die Zweibrücker Kindergärten auswirken würde, hatte Klein am Donnerstagnachmittag im Jugendhilfeausschuss präsentiert. Die Ausschussmitglieder zeigten sich entsetzt und beschlossen eine Protestnote. In der nächsten Sitzung des Stadtrates wird über eine Resolution gegen die Gesetzesnovelle diskutiert, kündigte Bürgermeister Christian Gauf an.

Auswirkungen auf Zweibrücken

Bislang orientierte sich die Personalplanung an den Gruppengrößen und deren Alterszusammensetzung, künftig zählen nur noch die belegten Plätze. In einer Gruppe konnten zwischen 15 und 25 Kinder sein. Künftig dürfen im Jahresdurchschnitt nur noch acht Prozent aller Plätze einer Kindertagesstätte frei sein. Kosten werden rückwirkend nur für die tatsächlich belegten Plätze erstattet, geplant wird jahresweise. Eine Bevorratung von Plätzen sei dann nicht mehr möglich, sagte Klein, das schränke die Wahlmöglichkeiten der Eltern ein. Die Stadt muss durch einen veränderten Personalschlüssel mehr Personal vorhalten, bekommt dann aber, wenn die Kita nicht ausgelastet ist, weniger Geld. Denn das Land zahlt nur noch für belegte Plätze. Die Abrechnung erfolgt rückwirkend nach dem tatsächlichen Personalaufwand. Das erfordert einen höheren Dokumentationsaufwand vor Ort. Neben der Kinderzahl muss künftig auch die Zeit festgehalten werden, die jedes Kind täglich betreut wurde.

Riesen Aufwand bei der Dokumentation

„Die Finanzierung ist nicht gesichert“, sagte Klein mit Blick auf die gedeckelten Budgets. Tarifbedingte Gehaltserhöhungen müsste die Stadt alleine stemmen, die Mehrkosten könnten dann noch steigen. Dabei seien die Budgets an sich eine gute Idee, weil sie viele Einzeltöpfe ablösen. Geld für die sechs städtischen Spiel- und Lernstuben seien im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Bislang zahlte das Land 35 Prozent der Personalkosten. „Wenn ich die aus dem Budget bezahlen muss, ist das Geld weg“, bemerkte Klein. Eine Schließung, wie von Evelyne Cleemann befürchtet, komme aber nicht in Frage. „Das zahlen wir dann künftig selbst“, sagte Gauf. Hannelore Krauskopf, die den protestantischen Kindergarten in Niederauerbach leitet, kritisierte den Entwurf im Jugendhilfeausschuss massiv. „Wir haben jetzt schon ein wahnsinnig kompliziertes System, wie soll das künftig gehen?“ Durch die jährliche Personalplanung würden neue Erzieherinnen und Erzieher nur noch Jahresverträge erhalten. Das biete keine Sicherheit. „Es ist heute schon eine Herkulesaufgabe, Fachkräfte zu finden, unsere Kräfte werden abwandern.“ Gertrud Schanne-Raab wollte wissen, warum das Gesetz überhaupt neu gefasst wird. „Das stand im Koalitionsvertrag“, bemerkte Klein. Mitauslöser war die Kritik des Landesrechnungshofs an der bisherigen Praxis, dass viele Plätze bevorratet aber nicht belegt worden waren. Dem Gesetz sei anzumerken, dass auf Landesseite finanzielle Erwägungen im Vordergrund gestanden hätten, sagte Klein.

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