Speyer
Zweitwohnsitzsteuer: Einnahmen ungewiss
In der Sitzung des Haupt-, Stiftungs- und Digitalisierungsausschusses am Donnerstag, 27. November (17 Uhr, Stadtratssitzungssaal) wird erstmals öffentlich diskutiert: Sollen Bürger, die zumindest zeitweise in Speyer wohnen, in der Domstadt aber nicht ihren Erstwohnsitz angemeldet haben, zusätzlich zur Kasse gebeten werden? Ein Modell könnte so aussehen, dass sie dann auf ihre Jahresnettokaltmiete eine Abgabe von 10 Prozent leisten müssten. Alternativ werden 12 oder 15 Prozent vorgeschlagen. Ein Rechenbeispiel: Wenn an den Vermieter 500 Euro im Monat flössen, im Jahr also 6000 Euro, läge die Steuerlast für zwölf Monate bei 600 Euro.
Die neue Abgabe könnte der Stadt zusätzliche Einnahmen bescheren – direkt oder indirekt, indem sich bisherige Zweitwohnsitz-Inhaber ummelden. Sie hätten dann ihren Erstwohnsitz in Speyer und könnten der Stadt höhere Zuweisungen von Land oder Bund bescheren. Allein ein städtisches Anschreiben hatte zuletzt bewirkt, dass die Anzahl der Zweitwohnsitze wegen Um- und Abmeldungen von mehr als 2200 auf 1478 sank, wie die Verwaltung berichtete. Auch diese 1478 wären nach Einschätzung der Behörde nicht alle steuerpflichtig. 952 könnten es sein, wenn – wie geplant – zwei weitere Gruppen wegfielen: Verheiratete, die ohne ihre Ehepartner einen Nebenwohnsitz in Speyer haben, sowie Minderjährige.
Was bleibt hängen?
Die Verwaltung legt auch Berechnungen zu Aufwand und Ertrag der neuen Steuer vor. Demnach ist nicht ganz klar, wie viel „hängen bliebe“. Herangezogen werden Vergleiche mit Landau und Bad Kreuznach, wo es die Abgabe mit Sätzen von 10 beziehungsweise 15 Prozent schon gibt. Speyers Einnahmen könnten demnach zwischen 42.000 und 289.000 Euro pro Jahr liegen – je nachdem, welcher Satz erhoben würde und wie viele Zweitwohnsitze im Fall der Einführung der Abgabe erhalten blieben. Zum Vergleich: In Landau blieben nach Einführung der Steuer lediglich sieben Prozent der Zweitwohnsitze angemeldet.
Berücksichtigt werden müssten außerdem die Ausgaben – das war auch schon betont worden, als sich etwa die CDU im Jahr 2023 beim Vorstoß der Linksfraktion, auf den die Initiative zurückgeht, skeptisch gezeigt hatte. Die Schätzung im Rathaus auf Basis der Erfahrungen anderer Kommunen liegt bei Personalkosten von rund 60.000 Euro für die Einführung der Steuer. Für die Überprüfung der Steuerpflichtigen alle drei Jahre müssten Personalkosten von gut 26.000 Euro kalkuliert werden, für den laufenden Aufwand in jedem Jahr rund 22.000 Euro. Dafür wird mit einer Viertelstelle in der Steuerverwaltung gerechnet. „Anschreiben aufsetzen, Auswertung vornehmen, eventuelle Rückfragen beantworten, Bescheide erstellen“, sind laut Vorlage deren Aufgaben.