Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Kommt die Zweitwohnsitzsteuer?

Zweitwohnsitzsteuer: Die Verwaltung prüft nun, ob sie für Speyer realistisch ist.
Zweitwohnsitzsteuer: Die Verwaltung prüft nun, ob sie für Speyer realistisch ist.

Wer einen Zweitwohnsitz hat, der muss in einigen Städten eine Steuer dafür zahlen. Speyer zählt bisher nicht dazu. Geht es nach dem Willen der Linksfraktion, soll sich das künftig ändern. Doch lohnt sich die Erhebung für die Stadt? Andere Fraktionen sind skeptisch.

2249 Personen haben Stand Ende August einen Zweitwohnsitz in Speyer. Einige Städte, besonders solche mit vielen Studenten, erheben für den Zweitwohnsitz eine Steuer. In Speyer ist das bisher nicht so. Die Fraktion der Linken will das ändern und hat im Stadtrat einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie begründet ihr Anliegen mit den sogenannten Schlüsselzuweisungen.

Das sind Gelder, die Kommunen aus dem kommunalen Finanzausgleich zufließen. Diese berechnen sich nach Anzahl der gemeldeten Einwohner einer Stadt. Menschen mit Zweitwohnsitz zählen hier jedoch nicht hinzu. Allerdings nutzten sie „ganz selbstverständlich die Infrastruktur in Speyer“, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Über eine Zweitwohnsitzsteuer könnten gewissermaßen als Ausgleich entsprechend Steuergelder generiert werden, so die Hoffnung der Linken.

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Lohnt sich das?

Für die Stadt entstehe durch Zweitwohnsitze ein Nachteil, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Cornelia Faust: „Die Person, die diese Wohnung hier hält, vermietet nicht. Wir haben also einen Wohnungsleerstand in dem Moment“, erklärt sie. Auszubildende und Studenten sollten jedoch von der Steuer ausgenommen werden.

Doch lohnt sich das für die Stadt? „Wir müssen Verwaltungsaufwand mit den potenziellen Möglichkeiten der Einnahme in Relation setzen“, gab Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) zu bedenken. Die Frage nach der Höhe einer solchen Steuer ist offen. „Es gelten keine einheitlichen Regelungen“, heißt es etwa vom Bürger und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz. In der Regel orientiere sie sich an der jährlichen Nettokaltmiete.

Verwaltung prüft

In Mainz beträgt die Steuer etwa zehn Prozent davon. Die Landeshauptstadt – in der viele Studenten ihren Zweitwohnsitz haben – weist in ihrem Haushalt 2022 470.000 Euro Ertrag durch die Steuer aus. „Die Thematik ist etwas diffizil“, sagt Jörg Zehfuß (CDU). Steuer- und melderechtliche Begriffsdefinitionen würden sich mischen und seien zum Teil widersprüchlich. Zudem beträfe die Steuer auch Menschen, die „aus welchen Gründen auch immer“ neben ihrem Erst- auch ihren Zweitwohnsitz in Speyer hätten. Er sei kein Fan davon, mit Erstwohnsitz gemeldete Speyerer zusätzlich mit einer Steuer zu belasten. Wenn Studenten ausgenommen würden – die auch die CDU nicht mit einer Steuer belasten wolle – stelle sich die Frage, wen die Steuer noch treffe. Zudem sei der Aufwand etwa mit Datenerhebung, Erfassung und Steuerprüfung immens. „Wer soll das eigentlich machen?“

Der Antrag der Linken wurde zum Prüfauftrag an die Verwaltung, die das Für und Wider der Zweitwohnsitzsteuer bis zur Sitzung der AG Strategische Steuerung und Controlling am 12. Oktober abklopfen wird.

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