Speyer Zur Sache: Gericht befasst sich mit Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

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Das Verwaltungsgericht in Neustadt wird am Montag, 21. September, 9 Uhr, in einer mündlichen Verhandlung über eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Unterführungsbau in Berghausen entscheiden. Das sagte Gerichtssprecherin Helga Klingenmeier gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage. Wie berichtet, hatte eine Grundstückseigentümerin im November 2014 beim Verwaltungsgericht gegen den im September 2014 erlassenen Planfeststellungsbeschluss für „die Beseitigung des Bahnübergangs 220 im Zuge der Kreisstraße 27 in Berghausen“ geklagt. Der Anwalt der Klägerin, Werner Finger aus Karlsruhe, sagte gestern zur RHEINPFALZ, dass der Fall abgesehen vom Inhalt (die Sinnhaftigkeit des Unterführungsbaus wird nicht gesehen) auch einen datenschutzrechtlich interessanten Aspekt aufweise. „Im Planfeststellungsbeschluss werden die Namen, die Adressen und die persönlichen Betroffenheiten offengelegt. Das habe ich so noch nicht erlebt“, sagte der Jurist. Normalerweise würden die Namen derjenigen, die Einwendungen erheben, nicht mit Namen und Adressen im Beschluss genannt, sondern anonymisiert mit „A, B, C...“ bezeichnet. Zur Erklärung: Der vom Landesbetrieb Mobilität erlassene Planfeststellungsbeschluss ist im Internet auf der Seite des LBM frei zugänglich. Erwähnt werden neben Namen und Adressen zum Teil auch die Flurstück-Nummern und die Grundstücksgrößen. Wenn jeder öffentlich lesen könne, welcher Grundstückseigentümer betroffen sei, wie die Besitzverhältnisse sind und um welche Parzellennummer es sich handle, laufe das auch dem Zweck eines Planfeststellungsverfahren zuwider, sagt der Anwalt: „Das kann die Leute auch abschrecken.“ Wie mehrfach berichtet, soll der Bahnübergang in Berghausen beseitigt werden. Die Autos sollen künftig durch eine Unterführung fahren. Bauherr dieses Unterführungsbaus ist der Rhein-Pfalz-Kreis, finanziert werden soll das Ganze von Kreis, Bund und Bahn. Es handelt sich um ein Millionen-Euro-Vorhaben. (snr)

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