Speyer Zur Sache: Erneut Sieg gegen Stadt

Die Wählergruppe Schneider (hier kurz: WGS) hat bereits zum zweiten Mal im Rechtsstreit mit der Stadt Speyer obsiegt. Es geht jeweils um die Ablehnung der Nutzung städtischer Räume durch die WGS und den Versuch der Legitimation der Stadt für ihre Position. Im ersten Fall hatte das Verwaltungsgericht Neustadt einem Eilantrag der WGS stattgegeben, Räume der städtischen Jugendförderung für eine Wahlkampfveranstaltung nutzen zu dürfen. Die Verwaltung hatte das nicht erlaubt. Daraufhin hat die Stadt auf Grundlage eines nachträglich im Stadtrat einstimmig (bei Enthaltung der Grünen) eingeholten Verbots der Raumnutzung für politische Veranstaltungen und politische Gruppen Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Das OVG hat die Beschwerde am 23. April zurückgewiesen. Die Stadt Speyer hat die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten der WGS zu tragen. Stadtsprecherin Lisa Schönhöfer hat das auf Anfrage der RHEINPFALZ so bestätigt. Eine Rechnung liege noch nicht vor. Fakt sei allerdings auch, dass die Stadt ihre Vergaberichtlinien ändern darf. Die Beschwerde sei vor allem abgelehnt worden, weil die WGS „den Antrag auf Raumnutzung bereits vor der formellen Beschlussfassung gestellt hat“, betonte sie. „Stadtvorstand und Rechtsabteilung haben sich gegen geltendes Recht gestellt“, kritisiert Matthias Schneider in der Auseinandersetzung von Anfang an. Er erinnerte jetzt wieder daran, dass Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) in ihrer Neujahrsansprache eine „neue Debattenkultur“ angekündigt hatte. Es wäre zu erwarten gewesen, dass sie Speyerer Bürgern, etwa vertreten durch die Wählergruppe Schneider, zumindest mit Fairness begegne. Da sei er bisher jedoch enttäuscht worden. Der Stadtvorstand sollte sich fragen, ob man die „neue Debattenkultur“ in nutzlosen Streit oder im positiven Miteinander begehen will, so Schneider.
