Speyer Zur Sache: Brief an den Innenminister

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Jürgen Creutzmann

(FDP, Dudenhofen) hat Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD) in einem Brief darum gebeten, zu prüfen, ob die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung zutrifft, dass die zweit-, dritt- oder viertgünstigsten Bieter einer Ausschreibung den Ratsmitgliedern auch in nicht-öffentlichen Sitzungsteilen nicht genannt werden dürfen. Die Ratsmitglieder hätten dann nämlich nicht mehr die Möglichkeit, zu hinterfragen, ob aufgrund der vorliegenden Ausschreibungsergebnisse die Vorschriften der Artikel 67 (Zuschlagskriterien), Artikel 68 (Lebenszykluskosten) und Artikel 69 (ungewöhnlich niedrige Angebote) der EU-Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe beachtet wurden, mahnt der ehemalige Europaabgeordnete Creutzmann an. Zudem könnten die Ratsmitgliedern weder ihren „Rechten und Pflichten“, noch den „Unterrichtungs- und Kontrollrechten“, die die Gemeindeordnung ihnen zuweist, nachkommen. Zudem hätten die Gemeinderatsmitglieder dann keine Möglichkeit mehr, zu überprüfen, ob die entsprechenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung eingehalten werden. |rhp

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