Speyer RHEINPFALZ Plus Artikel Zuletzt wenige Verstöße gegen Maskenpflicht

Teilweise Pflicht: medizinischer Mundschutz, wie hier beim französischen Präsidenten Emmanuel Macron.
Teilweise Pflicht: medizinischer Mundschutz, wie hier beim französischen Präsidenten Emmanuel Macron.

Bei der Maskenpflicht, die das Coronavirus bremsen soll, gelten seit dieser Woche neue Regeln. In Speyer werden sie inzwischen fast schon routinemäßig umgesetzt und kontrolliert. Trotzdem gibt es Verstöße.

Die verschärfte Maskenpflicht bedeutet, dass medizinische Masken, also OP- oder virenfilternder Mundschutz wie KN95- oder FFP2-Masken, in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen, im ÖPNV, bei Gottesdiensten, Abhol-, Liefer- und Bringdiensten sowie auf dem Wochenmarkt getragen werden müssen. Die Stadtverwaltung teilt mit, dass das ab Mittwoch, 27. Januar, auch in ihren Verwaltungsgebäuden gilt.

Die Stadt Speyer stellt ihren Mitarbeitern deshalb nach eigener Mitteilung kostenlos einen Grundstock an FFP2-Masken zur Verfügung. Kita-Personal oder der Kommunale Vollzugsdienst erhielten zusätzlich sogenannte medizinische Masken. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD) begrüßt die vom Land beschlossenen Maßnahmen: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Jetzt gilt es, diesen Weg weiter zu beschreiten.“

Kontrollen erforderlich

In Speyer gilt eine Maskenpflicht auch unter freiem Himmel – von 8 bis 20 Uhr überwiegend im Bereich der Fußgängerzone. Hier sind rechtlich weiterhin auch sogenannte Alltagsmasken aus Stoff ausreichend. Beim Betreten etwa eines Geschäftes müsste dann jedoch gegebenenfalls gewechselt werden. Kontrollieren muss das alles besagter Kommunaler Vollzugsdienst mit Unterstützung der Polizei. Der Vollzugsdienst hat vorige Woche „50 mündliche Belehrungen hinsichtlich des korrekten Gebrauchs von Mund-Nasen-Bedeckungen sowohl im Innenstadtbereich als auch auf Supermarkt-Parkplätzen und Spielplätzen ausgesprochen“, informiert die Stadt auf Anfrage. Drei Jugendlichen ohne Maske auf einem Spielplatz drohten Bußgeldverfahren.

Die Polizei meldete weitere 26 Verstöße gegen die Maskenpflicht in den sieben Tagen. Gegen die zusätzlich geltende Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, wenn es keinen triftigen Grund gibt, wurde laut Polizei in dieser Phase sechs Mal nachweislich verstoßen. Die Stadt stellte dazu keine weiteren Verstöße fest. „Hier scheint ein gewisser Gewohnheitseffekt eingetreten zu sein“, urteilt sie. Die Kontrollierten seien fast durchweg einsichtig gewesen.

Im Netz

Zur Corona-Bekämpfung geltende Regeln unter www.speyer.de/corona und www.corona.rlp.de.

RHEINPFALZ-Kommentar von Patrick Seiler

Ein neuer Haken

Die Maskenpflicht hilft, die Corona-Lage zu kontrollieren. Hier gibt es aber einen neuen Haken.

Jetzt also medizinische Masken. Wieder müssen sich die Bürger umstellen, gegebenenfalls teuer einkaufen. Selbstgenähte Textilien werden zum Auslaufmodell. Und nicht wenige wundern sich: Die Standardmasken sitzen gerade auf vielen schmalen Gesichtern alles andere als dicht, sind kaum zu „bändigen“. Sind sie so besser als maßgeschneiderte?

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