Speyer Zimmermann 30er: Widerspruch wird abgelehnt

Der Kreisrechtsausschuss hat festgestellt, dass die Ortsgemeinde Dudenhofen in der Weigerung, Tempo 30 in der Carl-Zimmermann-Straße einzuführen, keinen Rechtsfehler gemacht hat.
. Ein Anwohner der Carl-Zimmermann-Straße hatte beim Kreisrechtsausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises Widerspruch eingelegt, weil die Gemeinde Dudenhofen sich weigert, Tempo 30 in der Zimmermann-Straße einzuführen. Die Gemeinde begründet das damit, dass es sich bei der Zimmermann-Straße um eine „Bedarfsfall-Straße“ handelt, die benutzt wird, wenn Landes- oder Kreisstraßen gesperrt sind. Für solche Bedarfsfall-Straßen gibt es Sanierungszuschüsse vom Landesbetrieb Mobilität. Wie Wolfgang Kühn, Vorsitzender des Kreisrechtsausschusses, gegenüber der RHEINPFALZ erklärte, war es die Aufgabe des Kreisrechtsausschusses, festzustellen, ob die Gemeinde ihr Ermessen ohne Rechtsfehler ausgeübt hat. Das Ergebnis: Die Gemeinde habe keinen Rechtsfehler gemacht. Der Widerspruch des Anwohners wurde verworfen. Der Anwohner kann nun den weiteren Rechtsweg beschreiten und Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Mit der Frage, ob Tempo 30 sinnvoll wäre, hat sich der Kreisrechtsausschuss nicht befasst. Das ist nicht seine Aufgabe. (adö)